Geschrieben von schneggerl am 09.12.2015, 10:02 Uhr |
Frage zu Mutterschutz
Hallo habe mal eine Frage wegen Mutterschutz. Ich habe errechneten ET am 27.07. Es wird aber ein Kaiserschnitt. Wann beginnt denn dann der Mutterschutz?
Danke
Re: Frage zu Mutterschutz
Antwort von K.D. am 09.12.2015, 10:11 Uhr
Ich denke 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt
Re: Frage zu Mutterschutz
Antwort von schneggerl am 09.12.2015, 10:13 Uhr
Danach ist mir klar aber welches Datum davor? Ab berechnetem ET oder ab Kaiserschnitt Termin?
Danke
Re: Frage zu Mutterschutz
Antwort von Pocahontas09 am 09.12.2015, 10:16 Uhr
Hallo,
wenn der Kaiserschnitt Termin genau ist wenn der ET ist. Dann sechs Wochen vor ET genau. Kannst aber deinen Arzt fragen oder Hebamme.
Re: Frage zu Mutterschutz
Antwort von Mama1902 am 09.12.2015, 10:27 Uhr
Ruf einfach kurz bei deiner Krankenkasse an - ist auch von Krankenkasse zu Krankenkasse anders
Kann ab Kaiserschnitt oder aber auch ab errechnete ET 6 Wochen zurück gerechnet beginnen
Ruf bei dennen an - die erklären die das
Re: Frage zu Mutterschutz
Antwort von K.D. am 09.12.2015, 10:47 Uhr
Ich schreibe vom Handy, deshalb landet der Beitrag evtl nicht unter deinem letzten, sorry. Bei meinem Sohn war es so, dass ich ab errechneten ET 6 Wochen vorher Mutterschutz hatte. Es wäre auch beinahe ein KS geworden und das hatte keine Auswirkungen weil ich es zum Zeitpunkt des Beginn des MS nicht wusste. Als Schwangere kannst ja schwer Einfluss nehmen auf die Geburt und der MS ist ja zu deinem Schutz da und ab da darfst/sollst ja auch nicht arbeiten. Deshalb beginnt er meiner Meinung 6 Wochen vor errechneten ET. Wird das Kind früher geboren, verlängert sich u.U. sogar die Zeit nach der Geburt.
Sicherheitshshalber kannst ja bei der KK anrufen
Re: Frage zu Mutterschutz
Antwort von mellomania am 09.12.2015, 17:51 Uhr
ganz normal, wie auf der bescheinigung des arztes steht, das eine hat mit dem andren nix zu tun. sechs wochen vor dem errechneten ET beginnt er bis acht wochen danach. nur bei zwillingen ist danach 12 wochen
moment! nein! hat mit krankenkasse absolut nix zu tun, is gesetz
Antwort von mellomania am 09.12.2015, 17:52 Uhr
das kann die krankenasse nicht entscheiden. s.u.
Re: Frage zu Mutterschutz
Antwort von FrauStorch, 21. SSW am 09.12.2015, 18:19 Uhr
Ich würde auch sagen dass das ja mit dem ET zusammen hängt und nicht mit einem KS Termin. Wenn ein früherer spontaner Kaiserschnitt sein muss kann man den Mutterschutz ja auch nicht mehr vorziehen. Der wird dann aber hinten dran gehängt, das wird wohl auch bei einem Kaiserschnitt so sein. Bei uns kannte sich die Personalabteilung damit aus und informierte mich über diese Dinge.
Falsch
Antwort von Maiglück2015 am 09.12.2015, 19:38 Uhr
Hi.
Ich hatte bei meinem 2. Sohn geplanten KS. Allerdings genau am ET, da ich zum eigentlichen KS Magen Darm hatte. Der war 3 Tage vorher geplant und trotzdem hatte ich normalen Mutterschutz 6 Wochen vor errechneten ET. Das ist gesetzlich so vorgegeben. Stell dir mal das Chaos vor, wenn der AG ständig den Mutterschutz ändern müsste, weil sich irgendwas ändert. Dir stehen gesetzlich 6 Wochen Mutterschutz vor ET zu. Hast du diese 6 Wochen nicht, z.b. wg gepl. KS vor ET, wird der fehlende Mutterschutz hinten angehängt. So hat es mir meine Personalabteilung gesagt.
LG
Und hier noch das MuSchG
Antwort von Maiglück2015 am 09.12.2015, 19:44 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html
"Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte"
Heißt also, die fehlende Zeit von den 6 Wochen wird hinten angehängt, damit du auf deine insgesamt 14 Wochen Mutterschutz kommst.
Re: Und hier noch das MuSchG
Antwort von mellomania am 09.12.2015, 20:36 Uhr
du erhälst sogar dann 12 anstatt 8 wochen, wenn das kind entweder eine frühgeburt ist wie oben geschrieben oder unter 2500 gramm wiegt (mit bescheinigung vom arzt)
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