Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Pinkewolke83 am 27.12.2009, 0:40 Uhr

Frage zu Elterngeld / Elternzeit

Hallo! Weiß jemand ob 400€ Jobs auf das Elterngeld angerechnet werden?

Ich arbeite ab Februar für 410€, also Sozialversicherungspflichtig, habe nebenbei aber noch 2 400€ Jobs.

Wird das angerechnet?

Und weiß jemand ob ich in diesen Jobs auch Elternzeit nehmen kann, also hinterher einen anspruch darauf habe dort wieder anfangen zu können?

Lg
Sarah

 
1 Antwort:

Re: Frage zu Elterngeld / Elternzeit

Antwort von YDaRkAnGeLY am 27.12.2009, 17:45 Uhr

Erstmal: Meine Angaben sind alle ohne Gewähr! Du solltest dich auch selbst noch einmal schlau machen, z.B. mal bei der Elterngeldkasse nachfragen, dort wirst du sicherlich Auskunft bekommen.

Deinen Beitrag fand ich etwas wirr deswegen hoffe ich das ich dir deine Fragen auch nun, so gut es eben geht, richtig beantworte.

Deine Tätigkeiten werden für die Berechnungen von deinem Elterngeld natürlich herangezogen und daraus der Betrag errechnet den du bekommst. Während der Elternzeit darfst du aber nicht mehr als 30h/Woche arbeiten! Siehe §1 BEEG Nr.1
"Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt."
und §6 BEEG Nr.6
"Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt oder sie eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist und nicht mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreut."

Wenn du mehr als 30h/Woche arbeitest hast du auch kein Anspruch auf Elterngeld mehr.

Zu deiner weiteren Frage: Du musst die Elternzeit bei deinen Arbeitgebern beantragen, Anspruch darauf hast du in jedem Fall!
"Gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 BErzGG haben Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit. Damit knüpft das Gesetz
an den im allgemeinen Arbeitsrecht verwendeten so genannten
Arbeitnehmerbegriff an.
Völlig ohne Bedeutung ist es allerdings, in welcher Form das
Arbeitsverhältnis durchgeführt wird (z. B. Saisonarbeit) oder ob es
einem bestimmten besonderen Arbeitsrechtsbereich zugeordnet
wird (z. B. Heimarbeit, § 20 Abs. 2 BErzGG), wenn nur dieses
Arbeitsverhältnis während der Elternzeit andauert."

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen, aber wie gesagt alles ohne Gewähr!

Liebe Grüsse

YDaRkAnGeLY

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Elternzeit

Hallo ihr lieben, und zwar hätte ich ein paar fragen zur Elternzeit da ich denke werde nicht die einzige sein die sich darüber gedanken macht.. Also folgendes ich würde gerne 2 1/2 Jahre in Elternzeit gehen da ich meinen Realschulabschluss machen möchte und das per Fernschule ...

von Nastasja_97, 31. SSW 06.02.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Schule während der Elternzeit.

Guten morgen, Habe eine wichtige Frage und zwar: Ich bin im 2.Lehrjahr zur Kauffrau im Einzelhandel, gehe nun einmal die wochd zur schule und gehe ab dem 12.September in den Mutterschutz. Danach möchte ich gerne ein Jahr Elternzeit nehmen um für mein Kind dazuaein. Nun ist ...

von MeinTeddybär25.10.14, 31. SSW 25.08.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Mutterschutz & Elternzeit??

Hallo alle zusammen, könnt ihr mich aufklären? Es ist meine erste SS und weis nicht wie das abläuft. Meine erste frage wäre: Wie viele Wochen vor und nach der Entbindung geht der Mutterschutz? Ich weis das ich ein Teil MutterschaftsGeld von der KK bekomme und von mein ...

von BABY-FIEBER 20.02.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

Elternzeit zu zweit?

Hallo.. :-) Ich werde ein Jahr Babyurlaub machen und ich brauche meinen Freund am Anfang und er kann ja 2 Monate Elternzeit nehmen. Ich habe gehört das man das spätestens 7 Wochen vor der Zeit beim Arbeitgeber beantragen muss. Kann da mein Freund schon die Zeit der Geburt ...

von Anne50412, 30. SSW 19.01.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?

36, 2.Kinderwunsch vorhanden allerdings im 3.Elternzeitjahr

Hallo ihr! Mit 34 bin ich zum 1.mal Mutter geworden und befinde mich derzeit noch im 3.Elternzeitjahr. ...

von Frau Dingsda 12.09.2023

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.