Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Isy1989, 10. SSW am 23.05.2010, 18:53 Uhr

Frage :-) vorsicht lang

Hallo ihr lieben...

ich habe mal eine Frage, vill. ist ja jemand von euch in der gleichen Situation. Also ich habe von meiner Arbeit anfang des Jahres einen Zeitvertrag bekommen, der am 31.12.10 ausläuft. Jetzt bin ich schwanger geworden, und mein Baby soll mitte bis Ende Dez. zur Welt kommen. Der Vertrag wird ja dann einfach auslaufen, ABER stehen mir dann auch Elterngeld oder Mutterschaftsgeld zu??? Weil im Prinzip wäre ich ja dann nach der Entbindung Arbeitslos obwohl ich ja noch ganz normal bis zum Mutterschutz arbeiten gehe... Blicke da überhaupt nicht durch... finde nur was entweder wenn man einen VErtrag hat oder Arbeitslos ist....

Vielen Danke schonmal und einen schönen Sonntag noch...

Lg Isa

 
5 Antworten:

Re: Frage :-) vorsicht lang

Antwort von Charly0815 am 23.05.2010, 19:19 Uhr

Hallo!

Ich war in meiner ersten SS in der selben Situation. Du bekommst -soweit Du gesetzlich krankenversichert bist- ganz normal Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, weil Du noch während Deines Vertrages in Mutterschutz gehst. Du bist dann auch normal im Mutterschutz, das heißt Beschäftigungsverbot bis acht Wochen nach der Geburt. Auch Dein Elterngeld, das Du dann evtl. erhälst (soweit Du das beantragst) wird nach dem Verdienst des vergangenen Jahres, also mit Vertrag berechnet. Arbeitslos melden kannst Du Dich nicht, weil Du ja für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Du bleibst auch während der Elternzeit ganz normal gesetzlich krankenversichert. Ich wollte das alles am Anfang nicht so recht glauben, war aber tatsächlich so.
Liebe Grüße
Charly

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Re: Frage :-) vorsicht lang

Antwort von Isy1989, 10. SSW am 23.05.2010, 19:38 Uhr

Das ist ja was... mein Gott... Weil ich wollte auch gerne die 3 Jahre zuhause bleiben. Muss ich mal schauen, aber das ist schon mal ganz gut. Warum meintest du dasmit dem Beantragen??? Macht man das nicht?? Das steht einem doch zu oder??

Lg Ísa

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Re: Frage :-) vorsicht lang

Antwort von josiane, 19. SSW am 23.05.2010, 22:58 Uhr

Du kannt ALG1 nur beantragen, wenn du vermittelbar bit. Wenn du 3 Jahre Elternzeit nehmen möchtet, dann tue es. Hinterher kannst du dich arbeitslos melden (ich glaube du ußt 3 oder 6 Monate vor auslaufen der Elternzeit dich beim AA melden).
Dein Anpruch auf ALG1 bleibt dir erhalten. Das nennt man Bestandsschutz.

Läuft dir also nicht weg.

ALG1 würde aufs Elterngeld gerechnet werden, sprich du bekommst dann nur anteilig ELterngeld.

Dein Mutterschaftsgeld bekommt du bis 31.12. anteilig KK und AG. Danach übernimmt die KK 68% in Höhe des letzten Gehaltes.
Elterngeld beantragst du auch gaz normal.

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Re: Frage :-) vorsicht lang

Antwort von Janina80 am 24.05.2010, 2:31 Uhr

Elterngeld ja, Mutterschaftsgeld nur anteilig bis 31.12. Für die restliche mutterschutzzeit gibts pauschales Entbindungsgeld für Krankenhauskleidung. Ich schätze aber daß es bei dir höchstens 100€ sein werden, da du ja auch noch Mutterschaftsgeld bekommst.

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Re: Frage :-) vorsicht lang

Antwort von Isy1989, 10. SSW am 24.05.2010, 10:40 Uhr

Mein Gott ist das alles kompliziert.... aber ich danke euch für eure Antworten. Bin jetzt schon mal ein bisschen schlauer!! :-)

Lg Isa

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