Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jonahsmama, 6. SSW am 12.01.2010, 20:57 Uhr

Elternzeit, Mutterschaftsgeld, Elterngeld...ich dreh durch! Viele Fragen!

hallo, allerdings kommt die KK nicht auf dich! Du musst in der 34. SSW (nicht früher wird nicht akzeptiert!!!!!!) von deinem Gyn. die Bescheinigung über den mußmaßlichen Entbindungstermin ausstellen lassen! Auf der Rückseite trägst du deine Bankverbindung ein und schickst es dann zu deiner KK! Mehr brauchst du in der Hinsicht dann nicht mehr machen!

Tipp von mir wegen dem Eltergeld und Kindergeld, ich habe mir damals aller aus dem Internet ausgedruckt und dann schon aller ausgefüllt was ging, so dass ich als unser Zwerg geboren war, nur noch das Geb. Datum eingetragen musste und dann schnelll in Briefkasten!!
Das Schreiben für deinen AG kann ganz formlos sein! Sehr geehrter, hiermit beantrage ich Elternzeit in der zeit von usw.
Mfg
Das wars, mehr muss das nicht sein! Wenn du schlau bist gibst du Erstmal 2 Jahre an und nicht nur eins! Auch wenn du jetzt vor hast nach einerm Jahr wieder zu arbeiten!!

 
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