Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hubbeldubbel am 06.06.2016, 13:12 Uhr

Elterngeld

Finanziell gesehen ist das die ungünstige Planung überhaupt.
Elterngeldanspruch beträgt ein Jahr, Du lässt es Dir nur momentan geteilt auszahlen. Ist ET von Kind 2 zum 2. Geburtstag von Kind 1, dann hast Du ausschließlich Nullrunden beim Einkommen. Für das Elterngeld von Kind 2 bedeutet das Anspruch auf ein Jahr Mindestsatz in Höhe von 300,00€ + Geschwisterbonus.

 
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