Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Col12, 32. SSW am 14.03.2012, 9:48 Uhr

Elterngeld

Ich habe vor der Geburt einen Minijobs ausgeübt. Was willst du wissen?

Wie lange du zuhause bleiben willst, musst du nirgends eintragen, sondern nach Geburt deinem AG mitteilen. Aber wenn du in der Zeit in der du Elterngeldanspruch hast, was dazuverdienst, dann musst du es angeben, weil dir das dann anteilmäßig vom Elterngeld abgezogen wird.

 
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