Geschrieben von Col12, 32. SSW am 14.03.2012, 9:48 Uhr |
Elterngeld
Ich habe vor der Geburt einen Minijobs ausgeübt. Was willst du wissen?
Wie lange du zuhause bleiben willst, musst du nirgends eintragen, sondern nach Geburt deinem AG mitteilen. Aber wenn du in der Zeit in der du Elterngeldanspruch hast, was dazuverdienst, dann musst du es angeben, weil dir das dann anteilmäßig vom Elterngeld abgezogen wird.
- Elterngeld - kleinePrinzessin2008, 30. SSW 14.03.12, 9:27
- Re: Elterngeld - Col12, 32. SSW 14.03.12, 9:48
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Normal? kennt ihr das vll. auch?
Könnten das erste Kindsbewegungen sein?
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