Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Paulchen99, 35. SSW am 22.06.2007, 12:50 Uhr

Elterngeld bei Selbständigen

Hallo MIMI67,

ich selbst habe zwar keine eigenen Erfahrungen mit gemacht, aber folgende Info beim Googlen gefunden:
Auch für selbständig tätige Frauen gibt es Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens. Die Ausrechnung erfolgt nach dem erlösten Gewinn nach Abzug der Steuern. Als Grundlage dient der letzte Steuerbescheid. Liegt dieser aus irgendwelchen Gründen noch nicht vor, gibt es aber sicher bereits eine Einnahmen-Ausgaben- Überschussabrechnung.

Diese wird dann für die Ausrechnung des Elterngeldes herangezogen, bis der aktuelle Steuerbescheid nachgereicht werden kann. Da Selbständige ihr eigener Arbeitgeber sind und daher kein Mutterschaftsgeld erhalten, wird das Elterngeld gleich nach der Geburt bezahlt, anders als bei Angestellten, die es erst nach den acht Wochen Mutterschutzfrist bekommen.

Vielleicht hilft es Dir ja!

LG
Ulrike

 
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