Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schmutzfink am 26.02.2014, 18:41 Uhr

Elterngeld - Steuerklassenwechsel

Für den Berechnungszeitraum solltest du auf keinen Fall in die 5 wechseln, weil für das Elterngeld nur das bereinigte Nettoeinkommen gerechnet wird.
Wenn du dann in der Elternzeit bist und das Elterngeld beziehst kannst du getrost in die 5 und dein Mann in die 3, weil das Elterngeld selbst nicht versteuert wird (nur Progressionsvorbehalt) und dein Mann könnte die günstige Steuerklasse nutzen.

 
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