Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sternenfee75 am 14.10.2013, 11:19 Uhr

Eltenzeit

EZ startet mit der Geburt rechnerisch, auch wenn man erst im Mutterschutz ist.
Möchtest du genau 1 Jahr nehmen, ist der 1. Arbeitstag der 1. Geburtstag. Genauso bei 2 Jahren. Du kannst aber auch individuell sagen, dass du EZ bis zu einem bestimmten Termin nehmen möchtest.
Legst du dich nicht für die ersten 2 Jahre fest, muss der AH einer Verlängerung im Nachhinein nicht zustimmen.

 
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