Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Skippy am 26.08.2020, 10:24 Uhr

Das liebe CTG

Jap, meine vorzeitigen Wehen wurden auch nicht erfasst. Ein Gyn, der nur auf Basis eines CTGs über Wehenaktivität urteilt, handelt m.E. fahrlässig. Aber wie du schon ganz richtig sagst, es muss auch Versicherungsgründen geschrieben werden.

 
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