Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm am 04.03.2010, 10:37 Uhr

Danke für die Antwort und noch ne Frage dazu

Also er darf bis zu 30 Stunden weiterarbeiten. Als Lehrer hat er ja seine Unterrichtsstunden - nehmen wir jetzt mal 25 Unterrichtsstunden pro Woche bei Vollbeschäftigung. Die restlichen Stunden werden ja für Korrekturen etc. gewertet. Wenn er jetzt die 30 Stunden arbeitet wird der Arbeitgeber einfach von den 25 Unterrichtsstunden ein Viertel abziehen - sprich er hat in dem zweiten Monat halt statt 25 Unterrichtsstunden nur 19 Unterrichtsstunden. Das kommt dann ja auch auf eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden.

Wenn er das macht, bekommt er Elterngeld. Aber der Verdienst wird mit angerechnet. Das geht so:

Durchschnittliches Nettoeinkommen der 12 Monate vor Geburt (z.B. 3000 €)
abzüglich verdientes Netto in dem Elterngeldmonat (z.B. 2400 €)
= bereinigtes Netto. (600 €)
--> entspricht 402 € Elterngeld
--> gesamtes monatliches Einkommen: 2400 € + 402 € = 2802 €.

Auf der Seite vom Bundesministerium gibt es auch einen Elterngeldrechner, wo du das ausrechnen kannst.

Ihr könnt für jeden Monat einzeln bestimmen, ob er arbeiten geht oder nicht. Das gibst du im Antrag mit an und ihr gebt an, wie viel Einnahmen ihr erwatet.

Hoffe, ich konnte dir helfen. Ansonsten ruf halt mal auf der Elterngeldstelle an. Mein Sachbearbeiter war sehr nett und hat mir unheimlich geholfen.

lg Sasumm

 
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