Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Rhomboideus am 25.07.2016, 20:04 Uhr

Chancen auf BV

Hallo,
Die Zustände auf deiner Arbeit klingen ja gruselig...
Also, sobald dein AG von deiner Schwangerschaft weiß, muss er diese ans Gewerbeaufsichtsamt melden. Die prüfen anhand eines Fragebogens ob bei deiner Tätigkeit Gefahr für dich oder das ungeborene Kind besteht und sprechen dem AG eine Empfehlung aus (BV oder nicht, bzw. wo könntest du alternativ eingesetzt werden, um dich nicht zu gefährden). Dein AG sollte sich an diese Empfehlung halten, da er sonst haftet, falls dir oder dem Kind was passiert.
Das Problem an der Krankschreibung ist, dass du ja nach 6 Wochen kein Geld mehr vom AG bekommst, sondern die Krankenkasse dir Krankengeld zahlt - das entspricht aber nicht deinem vollen Lohn und wirkt sich somit ungünstig auf die Berechnung des Elterngeldes aus. Beim BV bekommst du dein volles Gehalt, welches sich dein AG über die Umlage wieder holt. Ihm entstehen somit keinerlei Kosten, allerdings fällt ihm meist recht kurzfristig eine Arbeitskraft weg, die er ersetzen muss.
Alles Gute.

 
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