Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von m0nika am 20.05.2013, 21:26 Uhr

Brauche euren Rat

Du solltest sofort, nachdem Dir Deine Exmatrikulation ausgestellt wurde, zum Arbeitsamt gehen und Dich arbeitssuchend melden. Das ist auch wichtig als Nachweis für Deine Rentenversicherung. Du wirst entweder zu dem Tag exmatrikuliert, an dem die Prüfung bestanden ist (ggf. mündliche mit direkter Ergebnisbekanntgabe) oder Deine Unterlagen ausgestellt sind (Gutachten mit Bewertung und abschließende Zeugnisunterlagen). Das kannst Du vorher beim Prüfungsamt und Deinem Lehrstuhl erfragen. Das Dokument (Exma-Bescheinigung) musst Du beim Arbeitsamt vorlegen.

Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist kannst Du Deinen Anspruch auf Hartz IV bei der ARGE klären.

Viel Erfolg und alles Gute für BA und Schwangerschaft! :-)

 
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