Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Eule29, 22. SSW am 11.11.2010, 11:05 Uhr

Bitte um Rat..Scheidung...Sorry laaang

Du bekommst erst Hartz4, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Sprich Unterhaltsanforderungen an Deinen Mann! Ansonsten bekommst Du vom Amt Gerichtskostenbeihilfe, die zahlen z.B. auch Beratungsgespräche beim Anwalt.
Für Euer Kind muß Dein Mann in jedem Fall Unterhalt zahlen, der Unterhalt für Dich ist auch abhängig vom Alter Eures Kindes, z.B. sieht es das Amt ab einem bestimmten Alter für zumutbar an, dass Du Dir zuerst einen richtigen Job suchst, bevor Du Unterhalt bekommst.

LG

 
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