von Mutti69 am 21.11.2016, 9:56 Uhr |
Beschäftigungsverbot als Krankenschwester?
Dein AG muss nach Bekanntgabe deiner Schwangerschaft geeignete Schutzmaßnahmen für dich ergreifen. Tut er das, dann brauchst du dir keine Sorgen um dein Ungeborenes zu machen. Tut er es nicht, oder nicht sofort und von sich aus, dann fordere es ein!
Was andere gemacht haben, ist irrelevant. Aber dass du gar nicht mehr arbeiten kannst, sehe ich nun auch wieder nicht!
Dein Arbeitgeber kann dich sehr wohl in Bereichen einsetzen, die nicht gefährlich für dich sind.
Erst wenn alles nichts bringt, dann kann man mit dem Arzt nochmal reden und ggf. ein Beschäftigungsverbot annehmen.
- Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Sonnenblume90 20.11.16, 15:09
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - mf4 20.11.16, 15:19
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Mamimaui89 20.11.16, 15:21
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - tinamausi111 20.11.16, 18:50
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Ellie80 20.11.16, 20:07
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Sonnenblume90 21.11.16, 7:56
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Mutti69 21.11.16, 9:56
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