Geschrieben von keinnamemehrfrei am 18.11.2013, 18:06 Uhr |
Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen
7, 5 Stunden stehen ist laut Mutterschutzgesetz nicht zulässig. wenn die Firma das so nicht hinnimmt, muss sie dir ein bv erteilen über zumindest die 3, 5 Stunden wie sie sich nicht an die Regel halten. ein gynäkologe wird da eher keines erteilen denke ich.
- Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - Babychen_03, 24. SSW 18.11.13, 17:30
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - Dreikindmama 18.11.13, 17:35
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - Babychen_03 18.11.13, 17:36
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - mf4 18.11.13, 17:38
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - Babychen_03 18.11.13, 17:40
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - keinnamemehrfrei 18.11.13, 18:06
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - Fuchsina 18.11.13, 21:17
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - Laurenzia 20.11.13, 7:59
- Re: Beschäftigungsverbot Rückenschmerzen - Babychen_03 20.11.13, 10:13