Geschrieben von wintermild am 14.03.2021, 14:48 Uhr |
Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung
Das ist vor allem wichtig wenn du einen Beruf hast in dem du bspw Zuschläge für Nachtdienste oder 24h Dienste etc. bekommst. Dann wird der Durchschnitt berechnet, damit die Mutter keine finanziellen Nachteile hat obwohl die bspw nachts nicht mehr arbeiten darf. Also alle Zuschläge werden in diesem Durchschnitt der letzten 3 Monate mit eingerechnet...
LG
- Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - Alf@87 14.03.21, 11:31
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - großerbruder 2009, 34. SSW 14.03.21, 11:40
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - Alf@87 14.03.21, 12:22
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - wintermild 14.03.21, 14:05
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - Alf@87 14.03.21, 14:29
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - wintermild 14.03.21, 14:48
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - Alf@87 14.03.21, 17:30
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - wintermild 14.03.21, 14:48
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - Alf@87 14.03.21, 14:29
- Re: Beschäftigungsverbot - Lehrer Brandenburg - Erfahrung - großerbruder 2009, 34. SSW 14.03.21, 11:40
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