Geschrieben von EmilysMutti, 7. SSW am 03.04.2009, 19:33 Uhr |
Berufsverbot
Das heißt Beschäftigungsverbot!
Es gibt ein medizinisch indiziertes , d.h, dein FA spricht es aus, oder ein individuelles ( hängt von deinem Arbeitsplatz ab ). Dieses spricht dein Arbeitgeber aus. Er zahlt dein Gehalt bzw das Durchschnitttsgehalt der letzten 3 Mon. weiter, und kann über das Umlageverfahren 2 dieses zurückerstattet bekommen. Bei deiner Krankenkasse gibt es die entsprechenden Formulare.
Lg, Ivonne
- Berufsverbot - Annadre, 12. SSW 03.04.09, 14:39
- Re: Berufsverbot - nicky74 03.04.09, 14:46
- Re: Berufsverbot - EmilysMutti, 7. SSW 03.04.09, 19:33
Was haltet ihr davon?
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Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?
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