Geschrieben von Anna2211 am 02.02.2016, 11:32 Uhr |
Auch ne Frage zu AG, BV und Rechtslage
Ich bin Erzieherin allerdings arbeite ich mit Kids im Alter von 6-17.
Ich weiß aber das mein AG auch ein BV ausspricht wenn die Immunität nicht gegeben ist. Er sieht unsere Einrichtungen in einer Linie mit den Kitas.
Mein pro6blem ist nun dass ich einen zweiteiligen Vertag habe 19,5 std unbefristet und aktuell weitere 19,5 befistet bis 31.3 wenn ich jetzt meine SS bekannt gebe ist mir quasi garantiert das ich aif 19,5 zurück falle!
Bin ich meinen AG gegenüber verpflichtet von meiner SS zu berichten vor ende der 12. Woche?
Re: Auch ne Frage zu AG, BV und Rechtslage
Antwort von lilke am 02.02.2016, 11:36 Uhr
Du kannst die Mutterschutz echt Linien nur in Anspruch nehmen, wenn du es sagst. Ansonsten "sollte" man es lt. Gesetz sagen, man "muss" nicht. Es ist Deine Entscheidung, wenn du es nicht sagst. Du trägst selbst die volle Verantwortung dann für eventuelle Folgen.
LG
Lilly
Re: Auch ne Frage zu AG, BV und Rechtslage
Antwort von kleene162 am 02.02.2016, 18:46 Uhr
nein musst du nicht!
ich werde es auch nicht tun, da ich jetzt schon einige FG´s hatte und noch nicht zu 100% an die SS glauben kann... und dann geht's auch keinem was an... außerdem will ich auch erstmal auf meine Verlängerung warten. bin nämlich bis 31.03. befristet.....
außerdem bewerbe ich mich zur Zeit auch anderweitig.. da werde ich natürlich auch nix sagen...
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