Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lanti, 30. SSW am 20.05.2013, 22:46 Uhr

Arge ,EGV, AU

Hallo,

die Eingliederungsvereinbarung kannst Du dem Grunde nach unterschreiben. Unterschreibst Du sie nicht, wird die vermutlich als einseitiger Verwaltungsakt erlassen.

Was ist denn als Ablauf der Gültigkeit angegeben? Ein Zeitraum in 6 Monaten oder der Beginn des Mutterschutzes? Gilt sie über den Mutterschutz hinaus, kannst Du um Übersendung einer bis zum Mutterschutz befristeten EGV bitten.

Während der Zeit, in der Du nachweislich arbeitsunfähig krank geschrieben bist, brauchst Du weder Arbeitsbemühungen nachzuweisen noch Dich auf Stellenangebote zu bewerben.

Die EGV ist in Deinem Fall also eher Formsache zumal Du in 4 Wochen in Mutterschutz gehst (ich gehe davon aus die SS ist dem Jobcenter bekannt). Dann kannst Du bis zu 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und giltst in dieser Zeit als "nicht aktivierbar".

LG

 
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