Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Missy27, 23. SSW am 23.02.2010, 20:50 Uhr

anträge??

Ach ja, das Mutterschaftsgeld beantragst du dann bei deiner Krankenkasse. Ich glaube so 7 Wochen vor ET. Da bekommst du aber was schriftlich von deiner FA wegen Entbindungstermin und musst das mit einreichen.
Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen bei der zuständigen Elterngeldstelle. Welche Unterlagen (Einkommensnachweise, Geburtsurkunde) du brauchst steht im Antrag. Das Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.
Kindergeld beantragst du nach der Geburt bei der Familienkasse. Entsprechendes Exemplar der Geburtsurkunde mitschicken. Wird rückwirkend gezahlt.

Ich hoffe, das ist so richtig. Ist ja mein erstes Kind.

 
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