Geschrieben von Zweizahn, 32. SSW am 03.02.2011, 11:42 Uhr |
anspruch auf urlaub?
Ja, man hat im MuSchu Anspruch auf den entsprechenden Urlaubsanteil. Schau mal im Mutterschutzgesetz nach. Wahrscheinlich steht es da oder alternativ vielleicht im Bundesurlaubsgesetz. Irgendwo ist es drin.
- anspruch auf urlaub? - julja 03.02.11, 11:37
- Re: anspruch auf urlaub? - Zweizahn, 32. SSW 03.02.11, 11:42
- Re: anspruch auf urlaub? - ickebins82, 34. SSW 03.02.11, 12:59
- Schau mal hier... - smil.y, 17. SSW 03.02.11, 20:48
Braucht jemand ein Bastelbuch für Taufkarten etc.?
Och menno, brauch dringend einen schönen Mädchennamen
Fa macht mir Angst, das mein BAby sehr groß wird..Angst, wie passt das da raus??
Umstandshosen in 50-52 abzugeben
Fehlgeburt ODER etwa nicht?? Bin am verzweifeln!!
Nach der geburt
Babyphone reicht das?
Noch zu früh für eine ausscharbung??
Solarium