Geschrieben von susiundstrolche am 10.01.2018, 16:51 Uhr |
an die mit individuellem BV
Ich würde gern für meine Freundin wissen, welche Informationen in einem individuellen Beschäftigungsverbot- Attest enthalten sein müssen.
Müssen dort Gründe aufgeführt werden? Diese gehen ja u.U. den AG gar nichts an....
Ich frage für meine Freundin, die wahrscheinlich ein BV von ihrem Arzt wegen Fehlgeburtsneigung und psychischer Belastung (und noch einigem mehr) bei der Arbeit bekommen soll.
Krank ist sie nicht, arbeitsunfähig auch nicht, aber ihre berufliche Tätigkeit wirkt sich u.U. sehr ungünstig auf die Schwangerschaft aus, meint der Arzt.
Und muss eine Dauer des BV angegeben werden?
Danke!
Re: an die mit individuellem BV
Antwort von Minimaus21 am 10.01.2018, 17:20 Uhr
Hey
Ich arbeite oder bzw habe gearbeitet in einem Kindergarten bei denn ganz kleinen.
Und habe vor 4 Wochen ein BV bekommen und da steht nicht viel drin. Wenn du willst schick ich dir privat ein Bild von den Zettel.
Dann siehst du wie sowas aussieht
Schreib mir PN, falls du dies gerne möchtest.
Re: an die mit individuellem BV
Antwort von excellence2, 26. SSW am 10.01.2018, 18:05 Uhr
Huhu!
In meinem steht der Grund, weshalb ich das BV habe und die Dauer. In meinem Fall bis zur Geburt.
LG
Re: an die mit individuellem BV
Antwort von nita83 am 10.01.2018, 19:44 Uhr
Die Dauer wird immer angeben und bei mir stand nur drin das dass leben von Mutter und Kind gefährdet ist und deswegen das volle bv ausgestellt wird bis zum Eintritt in den Mutterschutz.
LG nita
Re: an die mit individuellem BV
Antwort von ClaudeMi am 10.01.2018, 20:14 Uhr
Bei mir steht auch Dauer (bis zum Mutterschutz) und Grund (vorzeitige Wehen durch Belastung bei der Arbeit) drin.
Der AG muss die Chance haben eine alternative Beschäftigung anzubieten und er darf das individuelle BV anzweifeln (von einem Betriebsarzt überprüfen lassen), daher muss der Grund genannt werden.
Re: an die mit individuellem BV
Antwort von Bebis123 am 10.01.2018, 20:17 Uhr
Also bei meinem bv steht das Datum, meistens monatlich erteilt, Name und die persönlichen Daten. Grund steht nicht drin.
Meins wurde von meinem FA erstellt.
Re: an die mit individuellem BV
Antwort von Lulsen5 am 11.01.2018, 9:16 Uhr
So ein Quatsch, es muss kein Grund drin stehen...bei mir stand nur drin, dass Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind besteht wenn ich weiter arbeite u dass das BV bis zum Beginn des Mutterschutzes gilt. Wenn der AG es anzweifelt muss er sich mit dem ausstellenden Arzt in Verbindung setzen...
Re: an die mit individuellem BV
Antwort von FeTa587 am 12.01.2018, 12:26 Uhr
Hi,
ich arbeite als Krankenschwester und habe durch meinen Arbeitgeber ein BV bekomme. Direkt als ich sagte, dass ich schwanger bin. Es gibt eine Gefährdungsbeurteilung, welche der Arbeitgeber ausfüllen muss, wenn Grund zur Gefahr besteht. Entweder er findet eine Alternative oder muss die Arbeitnehmerin ins BV schicken. Er kann das BV immer wieder aufheben, wenn er eine Alternative gefunden hat. Aber in den meisten Fällen, ist das nicht so.
Hier der link zur Gefhrdungsbeurteilung: https://www.bfba.eu/docs/gfb-muschg.pdf
Liebe Grüße