Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von Rike01 am 17.10.2011, 10:07 Uhr

Die Bedingungen für Behinderte....

Schwangerschaftsabbruch wird unterschiedlich definiert. Tröndle/Fischer definieren sie für § 218 StGB als „jede [vorsätzliche] Handlung, die [vorsätzlich] zum Tod eines zum Handlungszeitpunkt im Mutterleib befindlichen, (nicht notwendig: überlebensfähigen) lebenden Embryos führt; der Begriff Schwangerschaftsabbruch ist eher irreführend, denn nicht die Schwangerschaft, sondern der Embryo ist das Tatobjekt.“[1]

Der Bundesgerichtshof definiert sie als „jede Einwirkung auf die Schwangere oder die Frucht, die das Absterben der noch lebenden Frucht im Mutterleib oder den Abgang der Frucht in nicht lebensfähigen Zustand herbeiführt“.[2]

Quelle:Wikipedia

Meine Frage bezog sich auf den Unterschied zwischen töten und abtreiben, nicht warum Du es für Dich als angemessen empfindest. Du schriebst im Ausgangsposting, dass die Kinder früher getötet wurden, heute hingegen sei das Umfeld ja viel besser, da werden sie nur abgetrieben.

Selbst wenn ich unter Wikipedia nach dem Unterschied suche, kann ich keinen erkennen.

§ 218 StGB als „jede [vorsätzliche] Handlung, die [vorsätzlich] zum Tod eines zum Handlungszeitpunkt im Mutterleib befindlichen, (nicht notwendig: überlebensfähigen) lebenden Embryos führt, siehe oben.

Und nochmals, woran kannst Du ein besseres Umfeld für Behinderte erkennen, wenn ca. 90 Prozent derer, die im Vorfeld um ein Down-Syndrom wissen, abtreiben? Es mag sich jeder seine Entscheidung schön reden, ich werde hierüber nicht urteilen, aber die Argumente sind m.E. oft wirklich haarsträubend.

 
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