Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Carolinchen1 am 18.01.2021, 13:53 Uhr

rechtiche Frage.... Schlusszahlung von Buchungen

Ich hatte letztes Jahr gelesen, dass man zahlen muss, da man sonst Vertragsbruch begeht und der Vertrag seitens des Veranstalters gekündigt werden kann und Stornogebühren anfallen in Höhe der AGB´s.
Sollte das Beherbergungsverbot noch bestehen, müsst Ihr entweder das Geld zurück bekommen oder einen neuen Gutschein (worauf es bei Euch sicherlich raus läuft, da Ihr jetzt nur einen Gutschein habt).
Sollte das Beherbergungsverbot nicht mehr bestehen müsst Ihr reisen oder stornieren.
Da Du auf keinen Fall fahren willst, ist dann nur die Stornierung möglich.
Ich würde mich an Deiner Stelle aber erkundigen, ob Centerparks Euch nur einen für dieses Jahr beschränkten Gutschein geben dürfen, falls man im März noch nicht reisen darf (wovon man zu jetziger Zeit fast ausgehen kann). Denn der Urlaub muss ja in fast allen Firmen zu Anfang des Jahres eingereicht werden und der ist meist dann auch verplant.

 
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