Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Trini am 18.01.2021, 11:36 Uhr

rechtiche Frage.... Schlusszahlung von Buchungen

Da sind wir fein raus.
TUI Cruises bucht z.Zt. keine Schlusszahlungen ab.

In den AGB von Centerparcs finde ich:
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Bei Buchungen außerhalb von 4 Wochen vor Anreise gilt,
a. dass mit Erhalt der Buchungs-bestätigung, die zugleich Rechnung ist, eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises und zusätzlich die Kosten für die Reiserücktritts-versicherung, sofern diese abgeschlossen wurde, fällig werden. Die Anzahlung ist so zu begleichen, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung auf dem Konto von Center Parcs gutgeschrieben ist.
b. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Anreise auf dem Konto von Center Parcs gutgeschrieben sein.
b) Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Anreise ist der Reisepreis mit Buchungs-bestätigung in einem Betrag zu zahlen. Die Zahlung hat innerhalb einer Woche nach Datum der Buchungsbestätigung zu erfolgen.
Sofern bei Fälligkeit (a und b) nicht gezahlt wird, werden Sie von Center Parcs schriftlich darauf hingewiesen und haben dann erneut die Möglichkeit, den noch ausstehenden Betrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, hat Center Parcs das Recht, den Vertrag zu kündigen. Sie haften in vollem Umfang für den bei Center Parcs dadurch entstandenen oder noch entstehenden Schaden, einschließlich der Kosten, die Center Parcs im Zusammenhang mit Ihrer Buchung und der Vertragsauflösung entstanden sind. Center Parcs ist in jedem Fall berechtigt, Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 8. Bereits bezahlte Beträge werden mit diesen Stornierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet.
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Man könnte nun also nicht zahlen, auf die Mahnung warten und die Entscheidung bis auf 14 Tage vor Anreise hinauszögern.

Wenn du aber definitiv nicht reisen willst, wäre mir das wirklich zu heiß.

Wenn du jetzt wirklich stornierst, zahlst du 25 % Storno.
Tust du es nach Fälligkeit der Restzahlung bist du bei 75 %, aber eben nur, wenn das Beherbergungsverbot bis dahin fällt.

Wenn ich jetzt in DEINER Haut stecken würde, wäre mir die Gutschein-Variante sicherer.

ICH persönlich würde volles Risiko gehen. Nicht stornieren und hin fahren, wenn ich dürfte.

Trini

 
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