Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von wickiefan am 06.07.2011, 10:19 Uhr

flugzeitenänderung nürnberg

das ist ärgerlich, aber einen Anspruch auf die erste Flugzeit hast Du nicht, von daher kannst Du leider auch nicht reklamieren.
Trotzdem einen schönen Urlaub !

 
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