Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von katja13 am 26.05.2015, 8:45 Uhr

beim auswärtigem amt steht noch folgendes...

Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreiseausweis auch seit höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis. Das türkische Außenministerium hat bestätigt, dass diese Voraussetzungen auch nach dem 01.01.2015 gültig bleiben.

Also hat dein Kind mit seinem noch gültigem Pass überhaupt kein Problem.

Sag deinem ex, er soll sich dort belesen bevor er dich verrückt macht.

 
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