Patchwork - Familien

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Geschrieben von desireekk am 08.01.2016, 16:28 Uhr

Das ist eine falsche Info

Hallo,

beide Seiten können alle 2 Jahre eine Neuberechnung verlangen oder dann, wenn zu erwarten ist, dass sich der Unterhalt um mind. 10% ändert.

Der KV kann sehr wohl zum JA gehen und dort den Unterhalt neu feststellen lassen.
Oder einfach mal selbst berechnen im ersten Schritt:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/

Gruss

Désirée

 
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