Geschrieben von desireekk am 08.01.2016, 16:28 Uhr |
Das ist eine falsche Info
Hallo,
beide Seiten können alle 2 Jahre eine Neuberechnung verlangen oder dann, wenn zu erwarten ist, dass sich der Unterhalt um mind. 10% ändert.
Der KV kann sehr wohl zum JA gehen und dort den Unterhalt neu feststellen lassen.
Oder einfach mal selbst berechnen im ersten Schritt:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/
Gruss
Désirée
- Unterhaltsneuberechnung - FrauElsa 08.01.16, 8:47
- Re: Unterhaltsneuberechnung - fsw 08.01.16, 12:50
- Re: Unterhaltsneuberechnung - FrauElsa 08.01.16, 13:16
- Re: Unterhaltsneuberechnung - Funnykissy 03.02.16, 10:09
- Re: Unterhaltsneuberechnung - shinead 03.03.16, 17:46
- Re: Unterhaltsneuberechnung - Funnykissy 12.06.16, 11:37
- Re: Unterhaltsneuberechnung - shinead 03.03.16, 17:46
- Re: Unterhaltsneuberechnung - schildkröte0106 08.01.16, 13:02
- Re: Unterhaltsneuberechnung - FrauElsa 08.01.16, 13:21
- Re: Unterhaltsneuberechnung - schildkröte0106 08.01.16, 13:39
- Re: Unterhaltsneuberechnung - FrauElsa 08.01.16, 14:04
- Re: Unterhaltsneuberechnung - schildkröte0106 08.01.16, 13:39
- Das ist eine falsche Info - desireekk 08.01.16, 16:28
- Re: Unterhaltsneuberechnung - FrauElsa 08.01.16, 13:21
- kleiner Tipp - Alexxandra 08.01.16, 14:12
- Re: kleiner Tipp - FrauElsa 08.01.16, 14:19
- Re: kleiner Tipp - Princess01 11.01.16, 17:31
- Re: kleiner Tipp - FrauElsa 08.01.16, 14:19
- Re: Unterhaltsneuberechnung - fsw 08.01.16, 12:50
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