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Geschrieben von XXIndyXX am 12.11.2013, 11:48 Uhr

Welche Rechte hat der Vater...

...nach einer Trennung??

Wir sind nicht verheiratet und ich hab das alleinige Sorgerecht. Unsere gemeinsame Tochter ist jetzt 2 jahre alt. Da sie als Extrem-Frühchen geboren wurde, sind noch einige "Probleme" vorhanden.

Ich hätte natürlich kein Problem damit, dass er im Falle einer Trennung nach wie vor Kontakt zu seiner Tochter hat... aber was ich gerne wissen würde: Hätte er das Recht, sie über einen längeren Zeitraum zu sich zu nehmen?? Könnte ich nichts dagegen machen, wenn er sie in "seiner" Zeit zu seiner Mutter geben würde??

 
77 Antworten:

Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von Pamo am 12.11.2013, 11:56 Uhr

Er hat ein Umgangsrecht und sie hat übrigens auch ein Umgangsrecht. Wie der Umgang aussieht, das entscheidet ihr beide gemeinsam. Wenn ihr keine Einigung findet, dann kann euch ein Mediator oder das Jugendamt dabei helfen.

Während seiner Umgangszeit darf er besuchen wen er will. Er darf auch Babysitter beauftragen, bspw. seine Mutter.

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, dann kannst du eingreifen.

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Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 12:37 Uhr

Ob du nun Probleme mit Kontakt hättest spielt keine Rolle.
Er hat das Recht das halbe Sorgerecht zu bekommen, wenn er das möchte und er hat auch Umgangsrecht. Üblich ist jedes 2.Wochenende komplett.
Er hat auch das Recht für länger, wie z.B. später die halben Ferien.
In seiner Umgangszeit kann er besuchen wen er mag und wie du das Kind mal zu deinen Eltern geben kannst kann er das auch.
Es gibt auch Dinge die nicht gehen, wenn sie das Kindeswohl gefährden würden aber das will sicher weder der Vater noch seine Mutter.

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Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 12:58 Uhr

Da fehlen mir echt die Worte

Wie gesagt, mit seinem Umgangsrecht hätte ich in keinster Weise ein Problem... aber was seine Mutter betrifft schon.

Sie hat ein großes Problem mit mir, welches eigentlich schon seit Geburt der Kleinen besteht... es waren immer Kleinigkeiten die ihr nicht gepasst haben, was sie mir dann damit zeigte, dass sie genervt die Augen verdrehte oder blöde Kommentare entgegenbrachte (Beispiel: Ich wollt nicht, dass ihr Hund ans Gesicht des Babys geht, ich wollte dass die Kleine eine Mütze aufsetzt wenn sie mit ihr rausgeht... solche Sachen eben)
Seit ich ihr die Kleine ("damals" ca. 1 Jahr alt) nicht übers Wochenende überlassen wollte, bin ich nur noch "die Glucke" und letztes Ostern ist das Ganze dann eskaliert als beide Oma´s zusammen zu Besuch waren.
Sie hat einen Tag später ihren Sohn angerufen und sich lautstark über den Tag geäussert... hat sich furchtbar über meine Mutter aufgeregt und mich mehr als schlecht gemacht (Hauptgrund war meines Erachtens, dass sie etwas eifersüchtig auf die andere Oma war)
Ich hab mich dann bei ihr auf so manche Kommentare hin gerechtfertigt... bzw. erklärt, warum bestimmte Situationen so gewesen sind. Das Ende vom Lied: Ich bin die Böse und das erzählt sie der ganzen Verwandtschaft.
Und weil ich ja so bin und von ihnen eh keiner mit mir zurecht kommt, weil ich so still bin (ihre Worte!), meinte sie, sie vergisst dann am besten, dass sie ein Enkelkind hat.
Seitdem Funkstille. Vor kurzem hat sie sich dann wieder gemeldet und ihren Sohn am Telefon zusammengefaltet, er müsse doch so viel sein, dass er da eingreift, schließlich ist er der Vater.
Ich hab dann zurückgerufen, weil ich ihr sagen wollte, sie soll mit mir selbst reden... doch ich kam gar nicht zu Wort: "...ach du, hör mir doch du bloß auf... du hinterhältiges Miststück..."

Also ich hatte eigentlich kein großes Problem mit dieser Frau... und die anfänglichen Kleinigkeiten hab ich immer weggelächelt.
Den Kontakt zu uns hat sie abgebrochen, aber ich wüsste, dass sie das im Falle einer Trennung ändern würde.



Und das würd ich auf keinen Fall hinnehmen wollen...

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Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 13:05 Uhr

Dann erklärt sich doch fast von selbst, warum sehr viele Frauen zögern sich zu trennen...

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Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 13:07 Uhr

Wichtig ist, ob sie eine gute Omi ist und wenn du das mit "ja" beantworten kannst wäre für mich der pers. Frust schon durch. Das Kind hat ein Recht auf die Oma, der Vater das Recht auf Besuche wen er mit dem Kind besuchen mag.
Ich bin sooooo lange getrennt und könnte Romane schreiben, was ich alles hinnehme, obwohl es mir nicht passt aber den Kindern den Umgang mit dem Vater oder den Großeltern mies machen würde ich nicht.

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Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von Pamo am 12.11.2013, 13:07 Uhr

Was hat sie dem Kind angetan?

Wie du die Dame findest oder wie sie dich findet, ist ganz unerheblich.

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Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 13:08 Uhr

Das Kind ist auch seines... bei einer normalen Umgangsregelung hast du das Kind 90% und er 10%... denk mal drüber nach, wer die Arschkarte hat.

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schliess mich an

Antwort von somane am 12.11.2013, 13:30 Uhr

Das Kind hat ein Recht auf seine Oma und die Oma auch ein Recht auf ihr Enkelkind. Was du gegen die Frau hast, darf hier keine Rolle spielen. Aus, punkt, Ende.

LG

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Re: schliess mich an

Antwort von Ilse_2000 am 12.11.2013, 13:50 Uhr

Ich kann Dich absolut verstehen! Und ich wundere mich ehrlich gesagt über die Antworten hier.

Ich selber hatte mit meine Schwiegermutter auch einige Auseinandersetzungen - wenn ich bedenke, dass sie im Falle einer Trennung Umgang mit meinen Kindern hätte, wäre ich sofort beim Amt.

Rein rechtlich gesehen darf ja Dein Ex mit Eurer Tochter die Oma besuchen. Aber ich kann Dich seitens der Gefühlsebene absolut verstehen! Ich hätte auch keine ruhige Minute, obwohl meine Schwiegermutter ja keine Gefährdung für die Kinder wäre. Aber ich weiss, was sie alles getan hat..... und damit hätte ich auch Probleme!

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Ilse

Antwort von somane am 12.11.2013, 13:55 Uhr

trotzdem hat das Kind ein Recht darauf, sich ein eigenes Bild über die Oma machen zu dürfen.

Meine Mutter war eine miserable Mutter (eigentlich war sie gar keine), aber sie ist ne super Oma. Meine Kinder lieben sie. Und ich musste lernen zu unterscheiden.

LG

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somane

Antwort von Ilse_2000 am 12.11.2013, 13:58 Uhr

Ja, wie gesagt, das sind zwei Paar Schuhe. Aber ich kann die AP absolut verstehen!!!!!!! Ich finde ihre Gedanken menschlich!!!!! Ich müsste auch über meinen Schatten springen, gerade, weil so viel mit der Schwiegermutter passiert ist.

Ui - was mich wundert: wie kann aus einer miserablen Mutter eine super Oma werden? Das erschreckt mich sehr.... Die Kindheit hat Dich selbst doch sicherlich stark geprägt!!!!!!!

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Re: schliess mich an

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 14:00 Uhr

Verstehen kann ich das auch... ändert aber leider nichts an der Antwort auf die Frage, ob man es verbieten kann.

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ilse, zu welchem amt würdest du gehen?

Antwort von kravallie am 12.11.2013, 14:02 Uhr

gefühl hin oder her, gegen den umgang des vaters kommt man nicht an.

was wäre, wenn der indymann indy untersagen wollte, das Kind bei ihrer mutter zu lassen? oder beim next?
oder bei xy, die er nicht leiden kann?

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???

Antwort von Fredda am 12.11.2013, 14:05 Uhr

auch wenn ihr zusammenlebt, darf er mit dem Kind zur Oma und es auch mal dalassen

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Re: schliess mich an

Antwort von Pamo am 12.11.2013, 14:06 Uhr

Richtig. Die Frage war nicht: "Findet ihr das doof?!" Dazu hätte es ganz andere Antworten gegeben.

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Re: ???

Antwort von Pamo am 12.11.2013, 14:09 Uhr

Ich hab das so verstanden, dass die Papa-Oma so sauer über die Beziehung ist, dass sie den Kontakt abgebrochen hat. Solange Indy mit dem KV zusammen bleibt, kann sie durch beziehungserhaltenden Beischlaf verhindern, dass die Papa-Oma das Enkelkind sieht.

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Re: ???

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 14:41 Uhr



Nur noch einmal zur Verdeutlichung: ICH verhindere den Kontakt ganz und gar nicht ...SIE hat ihn abgebrochen, weil sie mich nicht leiden kann.
Da frag ich mich dann doch, WO ist da die Oma?!? Was kann das Enkelkind dafür, dass die Oma die Mama nicht mag?!?

Für mich wäre die Situation absolut kein Grund für einen solchen Zank bzw. für Kontaktabbruch gewesen... sie hat mich beschimpft, ich hab mich gerechtfertigt (bzw. klargestellt) und das ohne sie zu beleidigen, was man von ihr nicht behaupten kann, denn sie war sehr beleidigend.
Und trotz des "hinterhältigen Miststückes" hätte ich sie weiterhin als Oma akzeptiert (bestimmt nicht mehr mehr... aber eben auch nicht weniger)

Klar könnte er auch jetzt seine Mutter samt Kind besuchen, macht er aber nicht... denn sie redet ja auch mit ihm kein Wort mehr.
Ich weiß aber, dass sie das ändern würde, wenn sie mich los wäre.

Nebenbei bemerkt: Mein Partner nimmt es absolut nicht hin, dass ich unsere Tochter zu meiner Mutter bringen würde... in zwei Jahren war sie 2x alleine für etwa 2 Stunden dort.
Ich muss es regelrecht begründen, wenn ich in der Woche öfter als einmal sie besuche... aber darum gings nun ja nicht.

Und ich finde es einfach den Überhammer, dass man es hinnehmen muss, wenn die "Schwiegermutter" meint, das Enkelkind haben zu wollen aber ohne die Mutter dazu, nach dem Motto dann, das Kind kann reinkommen, aber du bleibst bitte draussen (da fehlen mir echt die Worte!).
Spielt denn Respekt und Vertrauen überhaupt keine Rolle mehr?!?


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Re: ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.11.2013, 14:47 Uhr

Respekt und Vertrauen sind nicht justitiabel.

Was ich nicht verstehe: Einerseits wirfst Du der SM vor, daß sie den Kontakt abgebrochen hat, denn eigentlich wäre weiterer Kontakt okay für Dich. Aber wenn die SM nach der potentiellen Trennung den - von Dir ja eigentlich akzeptierten - Kontakt wieder herstellt, dann ist es auch nicht recht. Kontakt ist also nur okay, wenn Du danebensitzt? Dann wirst Du so oder so noch viel Spaß haben......

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Re: ???

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 14:52 Uhr

So läufts aber nach der Trennung... Kind bei Papa oder auch mal bei Oma. Meinst du meine Ex-Schwiegereltern laden mich mal zum Käffchen ein? Meinst du ich habe ihre oder die Wohnung des Ex seit der Trennung nur 1 mal betreten (und ich war als Schwiegertochter nicht mal unbeliebt)... nö, umgekehrt ist es aber der Fall, dass ich den Wunsch der Kinder erfülle, der Papa hier sein darf und seine Eltern zu Geburtstagen, am Heiligen Abend usw. Nicht, dass mich das alles sooooo sehr freut aber für die Kinder macht man es eben möglich.
Mama und Papa ging nicht mehr aber das heißt nicht, dass die Kinder sich auch trennen von ihm und seiner Familie.

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Hast du denn wirklich TRennungsgedanken...?

Antwort von MM am 12.11.2013, 14:58 Uhr

(Und wenn ja, warum?) Oder spielst du nur einfach so mit der Idee "was wäre wenn"...? Das hab ich irgendwie nicht verstanden...

Und dass dein Mann dagegen ist, dass euer Kind mal bei deinen Eltern ist, finde ich auch etwas seltsam...

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Re: Hast du denn wirklich TRennungsgedanken...?

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 15:15 Uhr

Wäre nicht das erste Mal, dass abgecheckt wird ob es einfach wird und wenn es das nicht wird bleibt man eben in der Beziehung. Man geht immer erst, wenn man die Schwierigkeiten in Kauf nimmt.

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Re: ???

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 15:59 Uhr

Was ist daran nicht zu verstehen??

Wenn man verheiratet ist, dann heißt es doch auch "in guten wie in schlechten Zeiten" und nicht nach Lust und Laune.
Würde es ihr also wirklich um ihr Enkelkind gehen, dann würde es ihr doch auch jetzt am Herzen liegen, Kontakt zu haben - was ihr zum jetzigen Zeitpunkt ja am A*** vorbeigeht. Und dann soll ich von einer liebenden Oma ausgehen?!?

Als wir sie mit unserer damals 4 Monate alten Tochter besucht haben, da ging sie mit der Kleinen auf dem Arm durchs ganze Hochhaus und reichte unser Baby durch fremde Wohnungen... von daher: Nein, ich wäre bisher wirklich nicht dazu bereit gewesen, ihr die Kleine alleine zu überlassen.
Sie wäre mit ihr den ganzen Tag unterwegs und das ist nicht das, was ich möchte (mal ganz abgesehen von so manchen anderen Kleinigkeiten)
Ist unsere Tochter alt genug, dann wird sie das selbst entscheiden können, was sie möchte und was nicht.

Gebe ich mein Kind in die Kita (oder Babysitter) dann halten die sich doch auch an gewisse Anweisungen der Eltern, oder etwa nicht???
"Schwiegermutter" bedeutet doch nicht "Narrenfreiheit"

Ich habe schon mal hier geschrieben wegen meiner Partnerschaft... und sicherlich macht man sich Gedanken darüber "was wäre wenn".
Androhungen bekomme ich genug...

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Re: Welche Rechte hat der Vater...

Antwort von maxwell_ am 12.11.2013, 16:04 Uhr

Warum zögern? Weil die "Gefahr" besteht, daß der Ex das Kind regelmäßig - gerechtfertigterweise, ist ja auch sein Fleisch und Blut - haben will? Oder daß der Ex das Kind zu seinen Eltern nimmt?
Seltsame Denkweise, mit der Du sicher noch viel Spaß haben wirst.

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Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von Tinai am 12.11.2013, 16:07 Uhr

Hallo,

Deine Tochter hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Eltern, auch den Vater.
Und warum sollte er sie nicht zu seiner Mutter mitnehmen und sie auch mal dort betreuen lassen.
Du kannst ihm doch nicht vorschreiben, wie er seine Tochter betreuen soll. Das geht auch nicht, wenn man zusammen lebt.

Grüße Tina

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 16:21 Uhr

Yepp... Mütter haben meines Erachtens immer die Arschkarte.

Mama ist der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst in jeder Lebenslage und hat im Falle des Falles NULL ZU SAGEN... weil da sind ja auch noch die anderen Beteiligten, die ihre Rechte haben... (die Pflichten interessieren doch eh keinen, die hat schließlich nur Mama!)

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wieso erschreckt dich das Ilse

Antwort von somane am 12.11.2013, 16:52 Uhr

Sie wurde sehr jung Mutter, stammt aus total zerüttenden Familienverhältnissen, stand mit 21 und 2 kleinen Kinder alleine da. Sie war total überfordert.

Jetzt als Oma trägt sie nicht mehr dieselbe Verantwortung wie damals als Mutter. Sie hat mit 55 ein 2.Studium abgeschlossen, seit über 25 Jahren mit demselben Mann zusammen, das Leben und die Menschen können sich ändern.

Klar, hat es mich geprägt. Aber nicht nur das. Ich war früh auf mich selbst angewiesen und suchte mir mein Umfeld selber aus. Dieses Umfeld prägte mich zwischen 15 und 25 genau so wie das nichtvorhandene Elternhaus. Ausserdem habe ich früh begriffen, dass mein Leben und meine Zukunft in meinen Händen liegt, miese Kindheit hin od. her.

LG

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Re: ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.11.2013, 17:00 Uhr

Kita-Erzieher sind Dienstleister, die bekommen das bezahlt. Omas nicht.

Und was heißt hier "in guten wie in schlechten Zeiten"? Du bist ja nicht mal mit dem KV verheiratet, geschweige denn mit seiner Mutter.

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.11.2013, 17:03 Uhr

Ach, Schatzi, gib dem KV das volle Sorgerecht und zisch ab. Dann hat er die Bereitschaftsdienst-Pflichten und Du bist raus aus der Nummer.

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 17:39 Uhr

Na bravo... sowas wie dich braucht die Welt

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Re: ???

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 17:43 Uhr

Also von dir ist ein Kommentar blöder als der andere... sorry, aber wenn du dich nur so äussern kannst, dann lass es einfach.
Verstehen tust du ja ohnehin nicht, was du von mir liest, sonst würdest du ja nicht mal ansatzweise derartiges loslassen...

Ist es wirklich so unverständlich für eine Mutter (falls du denn selber überhaupt eine bist), dass man nicht mit gutem Gewissen sein Kind jemandem überlässt, von dem man weiß, dass dieser jemand gegen einen arbeitet??

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von maxwell_ am 12.11.2013, 17:52 Uhr

Aber Dein selbstgerechtes Posting war eine Steilvorlage, insofern kannst Du STT keinen Vorwurf machen.
Mir scheint eher, du willst alle Rechte, und der VATER des Kindes hat gefälligst nichts zu sagen. Weil sonst bist Du ganz ganz sauer.
Sehr reife Einstellung, für die Dich Dein Kind irgendwann bewundern wird.

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Der Vater hat Umgangsrecht und das halbe Sorgerecht kann er sich einklagen.

Antwort von Petra28 am 12.11.2013, 17:54 Uhr

Wie das Umgangsrecht ausgestaltet wird, müsst ihr miteinander verhandeln, langfristig wirst Du um eine Minimallösung (jedes 2. Wochenende und die halben Ferien) nicht herumkommen. Er kann das Kind in seiner Zeit auch zu seiner Mutter geben, wenn er das allerdings in großem Umfang tut, wird er es später schwer mit einer Umgangserweiterung haben.

Das halbe Sorgerecht kann er sich einklagen.

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kann dich verstehen

Antwort von AbgelHaine am 12.11.2013, 18:05 Uhr

meine schwiegermutter ist auch nicht ohne, erst auf freundlich machen und dann mich als tussi usw beschimpfen, weil wir leider unseren hund abgeben mussten ( finanziell sah es damals bei meinem mann und mir ziemlich bescheiden aus und so haben wir, da es noch ein hundewelpe war uns entschlossen dem kleinen ein gute zuhause zugeben, das der hund auch hat) deswegenw ar ich gleich ne tussi , davon ab das sie ihren hund jetzt selber einschläfern lassen will ( was ich persönlich einfach nur traurig finde zumal es keinen grund dafuer gibt) naja jedenfalls hat sie sich in meiner ss auch nicht einmal bei mir oder meinem mann gemeldet und mal nachgefragt wegen dem baby, sondern obwohl es uns finanziell wirklich bescheiden ging wollte sie noch geld haben , hat keine ruecksicht genommen in der ss wegen rauchen,, ist mit uns sogar noch in ein raucherlokal gegangen wo man fruehstuecken kann ich fands einfach nur assi und ehrlich gesagt möchte ich auch nicht das meine schwiemu das baby bekommt, da muss ich ansgt haben ( und ja das muss ich wirklich zumal sie bei den anderen enkel kidnern auch keine ruecksicht nimmt ) das sie das baby vollqualmt und damit hab ich halt ein problem und könnte dieser person mein baby nicht anvertrauen. und zum thema trennung und papa wochenende, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, das die väter es nicht mal auf die reihe bekommen in der zeit fuer ihr kind dazu sein es heisst ja papa wochenende, wo der papa sich eigentlich zeit nehmen sollte und nicht papa schiebt mich zu seiner familie ab wochenende.... ( ist zumindest meine meinung) aber wie ihr schin geschrieben habt kann man da leider nix dran machen .

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Re: ???

Antwort von Daffy am 12.11.2013, 18:35 Uhr

Natürlich ist es verständlich - aber für beide Seiten! Solange man zusammen ist, kann jedes Elternteil sein Veto einlegen, wenn es darum geht, dass das Kind allein von einer dritten Person betreut wird. Praktisch gesprochen - man bleibt als Mutter oder Vater einfach da, wenn man nicht gehen möchte.

Nach einer Trennung sind die Voraussetzungen andere - Du bist schlicht nicht da und in dieser Zeit entscheidet der Vater, außer Du kannst glaubhaft machen, dass er das Kindeswohl gefährdet. Das läuft eben auch mal schief, so wie bei der Leuchte von einem Vater vor ein paar Tagen, der seine Kinder (4 und 6) mit einem eingesteckten Rasierer in Reichweite hat baden lassen, während er eben zum Bahnhof ging, um die Fahrkarten für die Heimfahrt zur Mutter zu organisieren. Und umgekehrt gibt es genug Fälle, wo der Next der Mutter den Kindern zum Verhängnis geworden ist - auch Frauen denken teilweise eher mit dem Unterleib.

Natürlich ist es problematisch sich zu trennen, wenn man kleine Kinder hat. Wer weiß, wieviele Männer nur ausharren, weil sie fürchten, dass die Kinder als nächstes einem aggressiven Macker ausgeliefert sind, der meint, er könne und dürfe ihnen endlich mal eine ordentliche Erziehung angedeihen lassen?

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Re: ???

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 19:41 Uhr

Was denkst du wie viele Ex der/dem Ex mit allen Mittel alles reinwürgen was geht und die Kinder werden dennoch allein bei ihm sein dürfen... so schauts nun mal aus.

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?

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 19:50 Uhr

Es besteht kein Zwang alles 365 Tage im Jahr 24h am Tag allein zu machen... du hast einen Partner, das Kind einen Vater und guter Umgang gibt dir viele Freiheiten.
Ich kannte in meiner Beziehung nahezu keine kinderfreie Zeit... seit der Trennung schon, weil dann Papa-Zeit ist und ich sämtliche Pflichten abgebe.

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ach abgel

Antwort von kravallie am 12.11.2013, 20:30 Uhr

press du doch erst mal dein kind raus und dan reden wir in 1 jahr mal über hättedadiwari und ob du nicht vll froh bist, dass irgendjemand dein kind mal ne halbe stunde spazierenfährt....draussen wir die omma ja rauchen dürfen oder?

mei bin i immer wieder froh, dass ich keine jungs hab und ( noch ) keine lesbischen töchter.

ich mag meine schwiegermutter auch nicht, aber mein kind darf immer zu ihr. ob getrennt oder ungetrennt.

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Re: ach abgel

Antwort von AbgelHaine am 12.11.2013, 20:40 Uhr

klar wäre ich froh wenn die familie sich mal drum kuemmern wollen wuerde, aber meine schwiemu raucht nicht draussen,, die hatte damals ihre kleine 1 jährige enkelin aufm schoss und hat dabei eine zigarello geraucht..... ich finde sowas halt scheise draussen rauchen ist was anderes als in der wohnung mit fenster zu und kleinkind aufm schoss.....
und in der ss hat sie auch null ruecksicht auf mich genommen und wollte wie ich berreits geschrieben habe in ein raucherlokal zum fruehstuecken was ja auch nicht draussen ist, auf meine bitte hin das wir uns draussen hinsetzen oder zumindest in den nichtraucherbereich kam nur ne ist zu kalt und ich brauche meine zigarette beim fruehstueck mit nem fetten grinsen ihrerseits aus, daher bin ich mir ziemlich sicher das sie da keine ruecksicht drauf nehmen wuerde und ich ihr auch so das kind nicht geben werde, da gibt es genug andere leute dennen ich mein kind anvertrauen wuerde, wäre das mit dem rauchen und das sie eigentlich an beiden hueften opperiert werden muesste nicht, da sie sich kaum bewegen kann. hätte ich sicher kein problem damit das sie mal das kind nimmt. aber die schwiemu geht sicher nicht mit den kind raus..... sie kann sich ja kaum bewegen...

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Re: ach abgel

Antwort von kravallie am 12.11.2013, 20:46 Uhr

na wenn das mit dem rauchen dein einziges problem ist....

was sagt denn der vater dazu? bzw was wird er dazu sagen?

btw, vor ca 18 jahren gab es nur raucherlokale bei uns, da bin ich dann SOGAR mit baby gegangen.

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Re: ach abgel

Antwort von AbgelHaine am 12.11.2013, 21:02 Uhr

er findet es auch nicht ok, und naja rauchen ist fuer mich ein grosses problem das stimmt schon, aber das sie es auch körperlich wegen ihren hueften nicht schafft, da sie nicht mehr die schnellste ist und sich auch weigert sich operieren zu lassen und es so auch nicht besser werden kann, wuerde es mir ja nichts bringen wenn das baby mal ein wenig älter ist und auf erkundungstour ist und da gottweis was passieren kann. und ich finde wie gesagt vollqualmen lassen muss das baby sich nicht ind er wohnung., das handhabt jeder selber ich bin nichtraucherin und weis wie es ist vollgequalmt zu werden, meine mutter war starke raucherin udn ich war immer froh bei meinen grosseltern zu sein, da beide nichtraucher, dort hab ich mich dann wohler gefuehlt, letzendlich kann man und sollte man auch niemanden den kontakt zum enkel verbieten, aber es gibt sachen die sollte man akzeptieren und das wäre bei mir die sache mit dem rauchen. ich verbiete es ja niemanden aber wenn schwiemu mein kind huetten sollte dann sollte sie zumindest die zigaretten fuer die zeit weglassen , mein mann sit auch raucher, aber der geht zum rauchen auf den balkon oder nach draussen, weil er es akzpetiert das ich das nicht in der wohnung mag.

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Re: ach abgel

Antwort von mf4 am 12.11.2013, 21:12 Uhr

Ich bin (Freiluft)raucher und finde das auch scheiße aber ob sie sich nun operieren lässt ist ihre Sache. Vielleicht hat sie ja Schiss.

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Re: ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.11.2013, 21:51 Uhr

Oh, ich habe sogar doppelt so viele Kinder wie Du. Und die Älteste ist wahrscheinlich fast so alt wie Du.

Ich habe mich AKTIV dafür entschieden, alle Pflichten und alle Arbeit mit den Kindern alleine zu tragen. Ich hätte es anders - einfacher? - haben können. Nur Rechte, keine Pflichten, so wie Du es gerne hättest. Aber das wollte ich nicht, ich WOLLTE die Pflichten, den Ärger, die Arbeit. Daß ich seit inzwischen 10 Jahren die Pflichten alleine trage habe ich mir viel Geld kosten lassen - von den Nerven, die ich beim Kampf dafür lassen mußte, ganz zu schweigen.

Und genau deswegen ärgert es mich maßlos, wenn man das als den "schlechteren Deal" darstellt.

Ich meinte das im übrigen ernst: Wenn Dir die Pflichten zu viel werden und Du lieber nur Rechte haben willst, dann nimm Du die Stelle des Umgangs-Elternteils ein. Wenn Du das nicht willst, dann jammere aber nachher nicht, daß Du die Pflichten an der Backe hast - denn dann war es Deine Entscheidung.

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 22:13 Uhr

Dann bin ich vermutlich zu blöd dazu mich richtig auszudrücken.
Obwohl ich nicht nachvollziehen kann, inwiefern ich mich selbstgerecht geäussert hätte?!

Ich hab mit keinem Wort auch nur den Ansatz gemacht, dass der Vater meines Kindes nichts zu sagen hätte... aber dass sogar seine Mutter tun und lassen kann was sie will, ohne dass ich als Mutter Einfluss darauf habe, JA, das geht mir gegen den Strich (und dafür muss ich mir ganz bestimmt nicht blöd oder unreif vorkommen)

Und nicht mal diese Tatsache ist ein Grund für mich "ganz ganz sauer" zu sein (sehr reife Formulierung übrigens) wenn es auf einem sauberen Niveau ablaufen würde... das heißt, dass man sich einfach ganz normal verhalten kann (was bei der "Schwiegermutter" ja nicht der Fall ist)

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Re: ach abgel

Antwort von XXIndyXX am 12.11.2013, 22:23 Uhr

Also ob ICH meine "Schwiegermutter" leiden kann oder nicht, das spielt für mich auch keine Rolle für den Kontakt zum Kind
Für sie allerdings ist die Abneigung gegen mich ein Grund dafür, sich nicht für das Enkelkind zu interessieren, solange ich "noch da" bin.

Aber ist ja im Falle einer Trennung alles vergessen... dann ist sie die liebende Oma, die ja auch nur ihr Umgangsrecht wahrnehmen will... KLAR

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von Fuchsina am 13.11.2013, 0:52 Uhr

Ah Gottchen, Du sprinsgt im Dreieck weil die Oma vielleicht mal seine Enkelin ohne Dich zur Gesicht bekommt und stolz - wie jede Oma - sie mal Freunden vorstellt? Das ist ja wirklich ganz-ganz furchtbar.

Entschuldige, aber Deine Einstellung kann ich überhaupt nicht verstehen. DU musst die Oma nicht mögen und die Oma muss Dich nicht mögen, aber das hat rein gar nichts mit ihrer Beziehung zu ihrer Enkelin zu tun. Es ist auch nichts wahnsinnig verwerfliches daran, wenn die Oma ihre junge Enkelin ihren Nachbarn vorstellt. Stell Dir vor, meine Eltern haben das auch gemacht.

Ich habe auch das Gefühl, Du wirst alles steuern, aber so ist das im Leben nicht. Das Kind ist nicht Dein Eigentum und auch andere Menschen haben schlichtweg ein Recht darauf, Zeit mit dem Kind verbringen zu dürfen und zwar auch alleine.

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Re: ach abgel

Antwort von sabine.sami am 13.11.2013, 1:06 Uhr

Egal bei welchem Jugendamt der Welt würdet ihr mit euren Argumenten von wegen rauchen, hüft op oder plötzlich es Interesse am Kind nicht durch kommen. Der Vater kann in seiner zeit das Kind betreuen lassen von wem immer erst mag. Er kann auch das Kind dort mit oder ohne ihm übernachten lassen. Genießt doch einfach die Kinder freie zeit. Besser als ein Vater der sich nie meldet.

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Also ich würde meine Kinder auch nicht....

Antwort von Mamimausi2 am 13.11.2013, 3:35 Uhr

.....bei einer 'Oma' lassen wollen, die mich als hinterhältiges Miststueck bezeichnet, egal ob getrennt vom Papa oder nicht. Bei solchen Menschen weiß man nie was sie so alles von sich geben und egal ob Oma-Recht oder nicht man muss es ja wohl absolut nicht toll finden. Sich wegen dieser Oma- Angst nicht zu trennen das könnte ich mir allerdings nicht vorstellen.
LG

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Re: Also ich würde meine Kinder auch nicht....

Antwort von AbgelHaine am 13.11.2013, 3:52 Uhr

sehe ich genauso, und klar kann man mit den argumenten nicht durchkommen das ist mir auch klar, und das die op ihre sache ist, nur da sie sich ja kaum bewegen kann und ein kind sicher nicht die ganze zeit still in der stube daneben hockt wuerde ich mir meine gedanken machen ob ich mein kind wirklich dahingeben wuerde, selbst wenn ich keine probleme mit der person hätte, wuerde ich mir da gedanken machen.
da bisher aber auch kein grund zur trennung bei mir besteht und mein mann ja selbst merkt das seine mutter das so nicht mehr wirklich schafft alles, denke ich er wuerde das kind eher zur schwester geben, daher wäre das thema dann eh erledigt
, wobei ich persönlich immer noch finde das ein vater sich am vater wochenende ruhig mit seinen kind beschäftigen kann und dabei ist wenn er oma besucht oder so, das kind will ja zeit mit dem vater verbringen eigentlich davon gehe ich mal stark aus.

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Re: Er darf das Kind NICHT regelmäßig zu seiner Mutter geben!

Antwort von Bonnie am 13.11.2013, 9:08 Uhr

Ohne alles gelesen zu haben: Es stimmt nicht, dass der Vater während des Umgangsrechts das Kind beliebig seiner Mutter oder einem Babysitter überlassen darf! Während des Umgangsrechts darf der Vater nur gelegentlich das Kind fremdbetreuen lassen. Er muss das Umgangsrecht vorwiegend selbst ausüben, ist hier also keineswegs frei in seiner Entscheidung! Ein Vater, der das Kind am Wochenende zum Beispiel überwiegend bei seinen eigenen Eltern parkt, kann das Umgangsrecht eingeschränkt bekommen.

Das ist dem Geschiedenen meiner Freundin passiert: Er wollte sich lieber mit seiner Freundin treffen, als sich ums Kind zu kümmern. Weil er es ständig zur Oma brachte, wurde das Umgangsrecht eingeschränkt.

LG

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Re: Er darf das Kind NICHT regelmäßig zu seiner Mutter geben!

Antwort von Pamo am 13.11.2013, 9:28 Uhr

Schön wär das. Bitte zeig mir dazu eine Quelle, das wäre wunderbar.

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Re:Hier ist eine Quelle!

Antwort von Bonnie am 13.11.2013, 9:57 Uhr

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung/content_02_02.html

Lies mal den dritten Absatz.

LG

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Re:Hier ist eine Quelle!

Antwort von Pamo am 13.11.2013, 10:01 Uhr

Gibt es da auch einen Paragraphen oder eine Richtlinie oder ein Urteil dazu?

Inhaltlich finde ich es natürlich total stimmig und denke, dass es im Zweifelsfall immer schlecht aussieht, wenn der Umgangsberechtigte sein Umgangsrecht faktisch nur formal ausübt. Doch gibt es eine Pflicht zur persönlichen Betreuung irgendwo festgeschrieben?

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Re: ???

Antwort von XXIndyXX am 13.11.2013, 10:33 Uhr

So ein Schwachsinn

WIE ICH ES GERNE HÄTTE???
WIE BITTE KOMMST DU DENN AUF DEN TRICHTER???



Selbst wenn ich vermutlich deine Tochter sein könnte... auch ich in meinen jungen Jahren trage alle Pflichten und all die Arbeit mein Kind betreffend ALLEINE... und das ganz gewiss nicht, weil ich MUSS!!!
Und dir ist sicherlich nicht entgangen, dass unser Kind als Frühchchen geboren wurde, von daher weiß ich, was es heißt, DA zu sein und das bin ich gerne.

Wäre es denn so wie du mich hier darstellst und wahrgenommen hast, dann wäre es mir doch vermutlich mehr als Recht, wenn ich meine Tochter regelmäßig "abschieben" könnte...
Aber ich sehe, dass du somit eigentlich ganz und gar nicht verstanden hast, worum es mir ging...

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von XXIndyXX am 13.11.2013, 10:53 Uhr

Ja, ganz genau so ist es

Nur mal so als Tipp: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Das ist richtig, ich muss die Oma nicht mögen und sie mich auch nicht... und das Ganze hätte eigentlich nichts mit dem Enkelkind zu tun. Das ist aber nur meine Ansicht, nicht die Ansicht der besagten Oma, sonst wäre ihr das Enkelkind ja wohl wichtig genug, da drüber zu stehen und mit der Antipathie mir gegenüber klarzukommen.

Ich hab nicht davon geredet, dass sie ihr Enkelkind der Nachbarin vorgestellt hat.
Sie klingelte, nuschelte in ihrer hektischen Art (die meine Tochter sowieso noch nie leiden konnte) irgendwas von Enkeltochter und schon war mein Baby in der Wohnung verschwunden. Sie stand mit mir noch vor der Tür.
Und das ganze passierte nicht nur vor einer Tür, sondern vor vielen. Ganz egal wie du das sehen magst, für mich war es so in dieser Art ganz und gar nicht in Ordnung.
Den KV störte es im Übrigen schon, dass die andere Oma (also meine Mutter) stolz Fotos vom Enkelkind rumzeigte... gar nicht auszudenken, welcher Streit entstanden wäre, hätte meine Mutter es so gemacht wie seine.
Eine andere Sache ist, ja, ich würde tatsächlich gerne mehr selbst steuern und nicht -so wie es jetzt in meiner Partnerschaft ist- mich allem unterordnen.

Ich verstehe nicht, dass man nicht einfach neutral eine Frage beantworten kann... stattdessen liest man sich irgendwas zwischen den Zeilen raus was da gar nicht drinsteht, zieht einfach mal so persönliche Schlüsse draus und feuert auf die ach so drachenhafte, besitzergreifende Besserwisser-Mutter die so blöd war hier eine Frage zu stellen.
Ich hoffe wirklich, dass keine Frau die ernsthaft verzweifelt ist, es wagt, sich hier zu äussern.

Wow... das hat echt Bewunderung verdient

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Re: ???

Antwort von XXIndyXX am 13.11.2013, 11:12 Uhr

Meine Entscheidung, ja... mit ganzem Herzem... alle Rechte und alle Pflichten, was für mich eine Selbstverständlichkeit ist.

Und genau deshalb ist es mir auch nicht einfach egal, dass der KV das Recht hätte, unser Kind in SEINER Zeit irgendwelchen Personen anvertrauen zu können... und ich glaube, viele Mütter sehen das ähnlich!
(da eine solche Einstellung gefühlsmäßig eigentlich mehr als nachvollziehbar ist)

Aber hier überwiegt offensichtlich die Ansicht: "Papa-Zeit" bedeutet "ich hab in dieser Zeit kein Kind"

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von maxwell_ am 13.11.2013, 11:20 Uhr

"nuschelte in ihrer hektischen Art (die meine Tochter sowieso noch nie leiden konnte) "
Ja, woher das Kind nur diese Denkweise hat...
Ich bezweifle, daß die Antipathie der Schwiemu Dir gegenüber nur einseitig ist.
Dein Mann kann Deine Mutter nicht ausstehen, du nicht die Schwiegermutter. Schwierige Situation, insbesondere für das Kind. Daran müßt Ihr arbeiten, denn das Kind hat ein Recht auf seine Omas und Opas. Auch wenn diese möglicherweise nicht so perfekt sind. Auch wenn diese konträre Auffassungen zur Mutter haben.
Wenn Du Dich in der Partnerschaft nur unterordnest, mußt Du das ändern.

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Re: Hm...

Antwort von Bonnie am 13.11.2013, 11:32 Uhr

Weil ich selbst nicht betroffen bin, kann ich Dir leider juristisch nix Näheres sagen. Ich denke, das ist vielleicht eine Frage ans JA oder den Scheidungsanwalt? Da der Vater das Umgangsrecht ausdrücklich selbst nutzen muss, wird es sicher auch Urteile dazu geben.

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Re: Hm...

Antwort von Pamo am 13.11.2013, 11:39 Uhr

Vielleicht kann deine Freundin in ihren Unterlagen nachgucken?

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Re: ???

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 12:23 Uhr

Das hat mit Abschieben gar nichts zu tun...
er wird Umgang haben, wahrscheinlich jedes 2.WE und so ist es nun mal.

Du kannst dich darüber jedes 2.WE ärgern aber er hat eben Rechte und du kannst das WE für dich nutzen.

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Re: ???

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 12:25 Uhr

Aber hier überwiegt offensichtlich die Ansicht: "Papa-Zeit" bedeutet "ich hab in dieser Zeit kein Kind"


WAS
ist daran falsch? Du hast an den 2 Tagen Umgangs-WE keine Verantwortung sondern die 2. nahe stehende Person, der Papa.

Ich gehe davon aus, dass er Vater ebenso sein Kind liebt wie die Mutter und ebenso wie sie nicht tun oder lassen würde, was dem Kind schadet.

Vertraust du denn deinem Mann nicht, dass er einschätzen kann, was/wer gut ist für das Kind?

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???

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 13:00 Uhr

eine nicht-gemachte OP verhindern keinen Umgang
wie auch ein rauchender Papa keinen Umgang entzogen bekommen würde

Wie kommst du darauf?

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Re:Hier ist eine Quelle!

Antwort von shinead am 13.11.2013, 13:33 Uhr

Ich denke mal, dass es einen Unterschied macht ob man das Kind wirklich zu 100% während des Umgangs fremd betreuen lässt, oder ob man damit den Umgang mit den Großeltern (1-2 Stunden in der Woche) fördert.
Letzteres ist ja ohne weiteres im Sinne des Kindes.

§ 1684 -Umgang des Kindes mit den Eltern
Absatz 1 "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. "

Wenn der Umgangsberechtigte Elternteil die Rechte des Kindes wegen ständiger Abwesenheit nicht gewährleisten kann, dann ist schon klar, dass die Zeiten begrenzt werden können.

Das ändert aber die beschriebene Situation der TE nicht. Der KV darf selbstverständlich seine Mutter mit dem Kind während einer eventuellen Umgangszeit besuchen und/oder das Kind auch dort betreuen lassen, solange es eben nicht zum ständigen Regelfall wird.

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Sandkasten

Antwort von Tinai am 13.11.2013, 16:25 Uhr

!

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Re: Sandkasten

Antwort von sabine.sami am 13.11.2013, 22:36 Uhr

Wir hatten gestern noch besuch vom Jugendamt da der KV keinen Kontakt zu den Kindern (7+8) hat. Jetzt dürfen die großeltern also seine Eltern die beiden sehen.

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Einschränken wenn es irgendein Babysitter ist. Oma hat

Antwort von Sternenschnuppe am 13.11.2013, 22:37 Uhr

Selbs ein Umgangsrecht welches einklagbar wäre.
Und das ist der Fall wenn Oma über eine längere Zeit Bezugsperson an den Wochenenden ist !
Es ist die Oma !
Und die dann offenbar mit Interesse am Kind wenn sie sich kümmert.
Besser bei der Oma versorgt als beim KV vorm TV geparkt während er im Nebenzimmer mit der neuen Flamme ....

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von Fuchsina am 13.11.2013, 23:46 Uhr

Das sehe ich genauso. Die Antipathie gegenüber der Schwiegermutter tropft ja nur so aus den Zeilen. Und ich wage zu bezweifeln, dass die Schwiegermutter das nicht spürt.

Was ich auch nicht ganz verstehe: zum einen wird ihr vorgeworfen, sie hätte nicht genug um ihr Enkelkind "gekämpft", sollte aber die Partnerschaft scheitern und die Schwiegermutter die Möglichkeit bekommen das Kind ohne die Mutter zu sehen (und sehen wollen) ist das dann auch nicht recht. Also was nun?

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Re: ???

Antwort von Fuchsina am 13.11.2013, 23:49 Uhr

Ganz kurze Zwischenfrage: meinst Du dann aber, dass DU in Deiner Zeit das Recht haben solltest das Kind "irgendeiner Person" anzuvertrauen? Z.B. Deiner Mutter? Einer Tagesmutter?

Oder soll diese Beschränkung nur für den KV gelten?

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Re: @Pamo

Antwort von Bonnie am 14.11.2013, 9:59 Uhr

Jap, ich frage sie. Aber bei ihr wurde es glaube ich übers JA neu geregelt, also ohne Gerichtsverfahren. Der Mann hatte eh keine Lust mehr auf die Kinder, obwohl er zuerst einen großen Hype ums Umgangsrecht gemacht hatte. Inzwischen hat die ältere Tocher seit 6 Monaten keinen Kontakt mehr zu ihm, die jüngere sieht ihn gelegentlich. ('s ist immer dasselbe, angeblich haben zwei Drittel der Väter schon nach zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu den Kindern - ihr neues Leben und so braucht soviel Zeit...). Ist Dein Ex denn auch so, dass er die Kinder gern woanders parkt?

LG

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Re: @Pamo

Antwort von Pamo am 14.11.2013, 11:39 Uhr

Gut, aber vielleicht hat dann das JA eine Quelle mit Paragraph oder Aktenzeichen.

Ich bin persönlich nicht betroffen, habe aber immer wieder von solchen Fällen hier gelesen. Bisher war der Konsens "da kann man nichts machen". Es wäre schön, wenn man da doch etwas machen könnte.

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Re: ???

Antwort von XXIndyXX am 14.11.2013, 16:36 Uhr

Wie bereits mehrmals erwähnt hätte ich in keinster Weise ein Problem mit SEINEM Recht auf die Kleine (welches er ohnehin so oder so hätte).
Ein Problem hab ich aber sehr wohl damit (wie ich auch schon erwähnte), dass er in seiner Zeit irgendwelchen Personen unser gemeinsames Kind anvertrauen könnte, ohne dass ich da Einwände haben kann.

Seiner Mutter würde ICH niemals guten Gewissens mein Kind anvertrauen... zum einen kenne ich die Frau nicht wirklich gut (unsere Tochter ist 2 Jahre alt und gesehen haben wir diese Oma nur zu Festlichkeiten) und zum anderen hat sie sich mir gegenüber (im Umgang mit der Kleinen) nicht so gezeigt, dass ich ihr das Kind betreffend vertrauen würde.
Und mein Partner kennt seine eigene Mutter auch nicht unbedingt so gut, dass er sie richtig einschätzen kann, da er bei seiner Oma aufwuchs und als Erwachsener sehr viele Jahre keinen Kontakt zur Mutter hatte.

Eine andere Sache ist, dass im Falle einer Trennung der KV selbst wohl erstmal eine Menge Fragen hätte, wenn er die Kleine ganz alleine hätte, da er sich jetzt in keinster Weise einbindet...

"Aber hier überwiegt offensichtlich die Ansicht: "Papa-Zeit" bedeutet "ich hab in dieser Zeit kein Kind"..."

Damit meinte ich eher, dass man auch in der "kinderfreien" Zeit nicht komplett abschaltet... es somit doch ganz und gar verständlich ist, dass man sich dann erst recht Gedanken drüber macht, wenn man weiß, das Kind ist bei jemandem, dem man nicht vertraut.

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Re: ???

Antwort von XXIndyXX am 14.11.2013, 16:43 Uhr

Nein... ICH meine schon mal gar nichts... ER aber schon

Sollte ich nach einer Trennung auf die Idee kommen die Kleine zu meiner Mutter "abzuschieben" oder etwa einen neuen Partner miteinbeziehen, dann würde er dafür sorgen, dass sie mir weggenommen wird.

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von XXIndyXX am 14.11.2013, 16:58 Uhr

Also "das Kind" war damals grade mal 4 Monate alt... ich bezweifle, dass ich ihr da bereits meine Denkweise aufgezwängt habe.
Die Oma kam zu Besuch, stürmte lauthals auf uns zu und riss mir regelrecht das Kind aus den Armen... klar, dass ein Baby da weint.
Genauso machte sie es, wenn sie in den Wagen schaute und die Kleine hatte mal eben die Augen auf, schon riss sie ihr die Decke weg und hob sie raus.
Und diese Art hatte sie einfach immer so, obwohl sie wusste, dass die Kleine ihr gegenüber dann eher abgeneigt ist.

Eine Antipathie gegen "meine Schwiegermutter" hatte ich eigentlich nicht... aber dass da auch keine Freundschaft zwischen uns herrschte ist auch klar, wenn ich nur immer blöd von der Seite angemacht wurde bzw. ich meinem Partner ausgeredet wurde.
Dennoch stand ich drüber und konnte ihr freundlich begegnen.
Womit sie letztendlich nicht klargekommen ist das war das Echo... aber ich kann nicht immer erwarten, dass ich jemandem unüberlegt Worte zuwerfe und dann nicht auch mal was zurückkommt.

"Wenn Du Dich in der Partnerschaft nur unterordnest, mußt Du das ändern."
Das stimmt... das weiß ich auch...

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Re: Deine Tochter hat Recht auf den Vater!

Antwort von XXIndyXX am 14.11.2013, 17:05 Uhr

Ganz ehrlich... es ist mühseelig sich hier noch zu äussern

JETZT gibt es diese Antipathie, JA und ich müsste mich echt nicht schämen dafür, wenn die Schwiegermutter diese auch spüren würde... ich mein, ihre Antipathie hat sie deutlich geäussert, da wird sie wohl nicht davon ausgehen, dass ich sie echt lieb hab.

Für mich kein Grund, dass Funkstille herrscht... ich hätte weiter ganz normal mit ihr umgehen können, ich hab sie ja auch in keinster Weise beschimpft oder beleidigt.

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Re: Einschränken wenn es irgendein Babysitter ist. Oma hat

Antwort von XXIndyXX am 14.11.2013, 17:10 Uhr

"Besser bei der Oma versorgt als beim KV vorm TV geparkt während er im Nebenzimmer mit der neuen Flamme ..."

Wenn das der Fall ist, dann hat meiner Meinung nach der KV nicht so großes Interesse an seiner Zeit mit dem Kind... ergo: Wieso sollte er es dann bekommen??
Besser bei der Mutter versorgt, als bei Papa zu Besuch der keine Zeit hat und zur Oma weiterschickt.

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Re: ???

Antwort von Leena am 14.11.2013, 18:19 Uhr

Und wie sollte er dafür sorgen können??

Es ist doch "normal", dass z.B. ein neuer Partner einbezogen wird oder eben auch die Großeltern gelegentlich oder öfter mal die Enkelchen betreuen..?!?

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Vielleicht bekommt er sogar noch mehr Umgang, wenn er klagt.

Antwort von Petra28 am 14.11.2013, 20:01 Uhr

Mein Ex hat das grad geschafft, obwohl er die Kinder nachweislich öfters woanders "parkt" (und das nicht bei der Oma, sondern bei "wechselndem Personal"). Zwar erwartet der Richter, dass das künftig anders ist und er dann 100% Zeit für die Kinder hat, wenn er sie hat - aber faktisch spielt das keine Rolle.

Also: Lebe damit.

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Re: Vielleicht bekommt er sogar noch mehr Umgang, wenn er klagt.

Antwort von sabine.sami am 14.11.2013, 21:14 Uhr

Du lebst in einer anderen Welt! Du kommst bei keinem Gericht in Deutschland damit weiter. Gewöhne dich daran, hast das Kind schließlich nicht allein bekommen. Er darf sie sogar alle 2 Wochen die Wochenenden haben
Auch über Nacht. Und wenn er kein Interesse hat an Umgang kann sogar seine Mutter vor Gericht ziehen und wird sie dann immer allein sehen.

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