Geschrieben von Nagiera am 07.05.2008, 6:43 Uhr |
Kann mir vielleicht auch jemand helfen???
Also... wie fange ich am besten an?!
Ich war schon mal verheiratet und bin nun schon einige Jahre geschieden. Seid über 5 Jahren habe ich einen neuen lieben Mann an meiner Seite, der auch meine Tochter 6 Jahre wie sein eigenes Kind liebt.Wir üben auch grad für Nr.2 *ggg*
Seid einiger Zeit haben wir beide den Gedanken zu heiraten. Was ja so auch sehr schön wäre aber da meine Tochter in der damaligen Ehe geboren ist weiß ich nicht genau wie das dann funktioniert. Mein jetziger Freund würde doch mit der Hochzeit meine Tochter adoptieren oder? Wenn ja steht ihr dann noch Unterhaltsvorschuss zu oder nur noch Unterhalt (den ich einklagen müsste) oder hat sie dann garkeine Ansprüche mehr?
Ich muß dazu sagen das mein Ex-Mann zum glück sich nicht für sein Kind interessiert (Was ich für mich gut finde da er mich damals geschlagen hat)und er hat auch noch nie einen cent für sie an Unterhalt gezahlt! Ich bekomme monatlich gerade mal 168 Euro Unterhaltsvorschuss für sie.
Ich will eine neue Heirat nicht vom Geld abhängig machen, mir geht es mehr um mein Kind. Möchte das sie ja auch den Namen trägt aber dazu muß mein Ex wohl auch zustimmen oder???
Ohje soviele Fragen was!!!
Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen!
lg Ivi
Re: Kann mir vielleicht auch jemand helfen???
Antwort von gazi72 am 07.05.2008, 7:16 Uhr
Hallo!
ab dem Moment wo Du wieder verheiratet bist, bekommst Du ekinen Unterhaltsvorschuss mehr.
Das heißt aber nicht dass Dein Mann gleichzeitig das Kind adoptiert hat.
Soll heißen:
Dein Ex muss sein Ok geben dass Deine Tochter den Namen Deines neuen Mannes annehmen kann...
Unterhalt müßtest Du einklagen, also einen Titel!!
hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen
lG
Claudia
Re: Kann mir vielleicht auch jemand helfen???
Antwort von Manuschatz am 07.05.2008, 7:35 Uhr
Das was du möchtest, nennt sich Einbenennung. (§ 1618 BGB) Du und dein Ehemann können dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen.
Wenn das Kind allerdings einen Ehenamen trägt(aus der vorherigen Ehe) oder der anderen Elternteil auch die Sorge für das Kind hat, ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Du kannst dich an deinen Standesbeamten wenden, das Ganze kostet 17,--€ und kann nach der Eheschließung erfolgen
auf euer Standesamt und gehen und fragen,
vom Jugenamt bekommst Du sicher, den Unterhalt fürs Kind, hingehen fragen...
Lg Manu
Re: Kann mir vielleicht auch jemand helfen???
Antwort von gazi72 am 07.05.2008, 8:02 Uhr
Ich habe im Oktober wieder geheiratet!
Im Januar hab ich einen Brief bekommen dass ich den gesamten Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss, weil ich keinen Anspruch darauf hatte seit der Heirat!
Sie muss sich also wirklich informieren...die Summe auf einmal zurückerstatten ist nämlich ganz schön heftig!
genau gazi
Antwort von vallie am 07.05.2008, 8:41 Uhr
uhv wird bei verheiratung nicht mehr gezahlt.
Danke...
Antwort von Nagiera am 07.05.2008, 9:26 Uhr
Ja das habe ich mir auch schon gedacht das ich den dann nicht mehr bekomme. Steht ja etwas verwirrt auch im kleingedruckten habe ich vorhin erst gesehen!
Ich habe das alleinige Sorgerecht seid der Scheidung aber wir tragen leider beide noch den blöden namen von Ihm. Ich habe meinen "Mädchenname" wegen meiner Tochter noch nicht wieder angenommen.
Naja dann ist wohl mein nächster Weg erstmal das Standesamt wegen der Namensänderung und wenn das über die Bühne gegangen ist werde ich das mit dem Unterhalt vielleicht angehen. Möchte eigentlich keine schlafenden Hunde wecken also habe ich schon überlegt wenn er nicht so freiwillig zahlt dann werde ich bestimmt nicht klagen da ich angst habe wieder mit dem Idioten in Kontakt treten zu müssen! Klingt vielleicht blöd aber ich musste sehr viel mit dem durch machen und da ich endlich ein schönes und "normales" Leben führe ohne Schulden , Kriesen und Schlägen verzichte ich gern auf sein Geld. Meine Tochter hat ja jetzt auch Ihren Papa der immer für sie da ist!!!
Nochmals Danke für Eure Antworten und lg Ivi
Re: Danke...
Antwort von cata am 07.05.2008, 14:33 Uhr
Kontakt wirst du auf jeden Fall aufnehmen muessen, wenn du den Namen deines Kindes aendern willst. Dem muss er zustimmen, das muss er unterschreiben.Sollte irgendwann eine Adoption durch deinen neuen Mann stattfinden, muss er mit zum Notar und auch hier seine Einwilligung geben.
Cata
@Cata und alle anderen
Antwort von Nagiera am 07.05.2008, 16:06 Uhr
Ich war heut schon beim Standesamt sozusagen *g* von meiner Freundin die Mom arbeitet da und die habe ich vorhin zufällig getroffen. Sie meint ich müsste jetzt erst entweder heiraten oder eben meinen Mädchenname annehmen und wenn ich das getan habe würde sie das Standesamt vor Ort bitten ihn zur Unterschrift vorzuladen. Wenn er diesen Termin nicht wahr nimmt kann sie das nur ans Urkundenamt weiterleiten und die werden ihn dann persönlich anschreiben.
Das ganze probieren sie 2x und wenn er darauf nicht reagiert entscheidet wohl das Urkundenamt zu gunze des Antragstellers.
Sollte er Probleme machen und das ablehnen das mein Kind den neuen Namen bekommt dann soll ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen denn die arbeiten mit dem Urkundenamt zusammen und erstellen zusammen was da er sich ja nun eh schon 5 Jahre nicht gemeldet hat.
Er hat daher sowieso schlechte Karten meinte sie, da er keine Gründe hat dagegen zu stimmen.
Ohje lang und verwirrend was??? *ggg*
lg Ivi