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Geschrieben von und am 13.03.2014, 8:26 Uhr

Kann es sein...

"Wenn das Haus beiden gehört, hätte er ihr den Wiedereinzug verweigern können?"

Wohl kaum - solange die Güterverteilung nicht geklärt ist.

Möglicherweise hatte die Frau auch noch die ganze Zeit einen Schlüssel, weil sie ihn - zu Recht - nicht hergegeben hat, und konnte deshalb so problemlos wieder einziehen.

So viel ich weiß, müssen einer Scheidung gegen den Willen eines Ehepartners 3 (drei!) Trennungsjahre vorausgehen. Für eine Ausnahme von dieser Regelung muss schon sehr Schwerwiegendes (Gewalt etc.) vorgefallen sein oder eine außerheliches Kind gezeugt werden. Vielleicht bin ich aber nicht auf dem neuesten Stand, dann möge man mich eines Besseren belehren, wann sich das Gesetz geändert hat.

 
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