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Geschrieben von desireekk am 18.04.2009, 0:14 Uhr

hm, gehört das hierher?

Das mit dem Nachnamen gilt aber nur so, wenn überhaupt schon ein Ehename bestimmt wurde.
Sonst muß mit Geburt des Kindes (auch wenn es biologisch nicht seines ist) mit dem Ehemann ein Nachname zm Familiennamen erklärt werden.

Juristisch ist es erst Mal das Kind des Ehegatten, hier kann allerdings juristisch zäh mit Hilfe eines Familienrichters abgeholfen werden.

Viele Grüße

Désirée

 
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