Geschrieben von desireekk am 18.04.2009, 0:14 Uhr |
hm, gehört das hierher?
Das mit dem Nachnamen gilt aber nur so, wenn überhaupt schon ein Ehename bestimmt wurde.
Sonst muß mit Geburt des Kindes (auch wenn es biologisch nicht seines ist) mit dem Ehemann ein Nachname zm Familiennamen erklärt werden.
Juristisch ist es erst Mal das Kind des Ehegatten, hier kann allerdings juristisch zäh mit Hilfe eines Familienrichters abgeholfen werden.
Viele Grüße
Désirée
- hm, gehört das hierher? - antonia 17.04.09, 21:29
- Re: hm, gehört das hierher? - Drillingsmama 17.04.09, 22:02
- Re: hm, gehört das hierher? - Maylin+MarvinsMama 17.04.09, 22:30
- Re: hm, gehört das hierher? - antonia 17.04.09, 22:44
- Re: hm, gehört das hierher? - desireekk 18.04.09, 0:14
- Re: hm, gehört das hierher? - antonia 17.04.09, 22:44
- Re: hm, gehört das hierher? - Maylin+MarvinsMama 17.04.09, 22:30
- Re: hm, gehört das hierher? - Drillingsmama 17.04.09, 22:02
Tolle Männer, so richtige Hammer-Kerle, die wirklich...
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Anderes Thema: Psychomänner
Schlimme Träume:-(
Weiß nicht mehr wie es weitergehen soll!
An alle, die sich mit der kath. kirche identifizieren können...
Hat jemand von euch ein Wasserbett?
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