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Geschrieben von Maylin+MarvinsMama am 17.04.2009, 22:30 Uhr

hm, gehört das hierher?

Soweit ich informiert bin würde das Kind dann den Nachnamen des "Nochehemann" bekommen weil es ja ein eheliches Kind ist - auch wenn ein anderer der "Erzeuger" ist.
Der "Nochehemann" kann aber in dem Fall auf eine schnell durchgezogene Scheidung bestehen. (Einen ähnlichen Fall schilderte mir mal mein Scheidungsanwalt- in dem die Frau auch vom neuen schwanger war).

 
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