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Geschrieben von antonia am 17.04.2009, 21:29 Uhr

hm, gehört das hierher?

hallo,

ich dachte, meine frage passt eher hierher. wenn a + b verheiratet sind und sich nach 4 jahren ehe kinderlos trennen und b geht nach der trennung eine neue beziehung mit c ein, nach 2 jahren wird sie schwanger von c, ist aber nach wie vor mit a verheiratet (wenn auch schon lange getrennt lebend). wenn das kind geboren wird, welchen nachnamen bekommt es bzw. kann es bekommen?
kennt sich jemand aus? (ich hoffe ich habe den sachverhalt verständlich erklärt)

viele grüße
antonia

 
4 Antworten:

Re: hm, gehört das hierher?

Antwort von Drillingsmama am 17.04.2009, 22:02 Uhr

HAllo
Hoffe ich habs richtig verstanden. Solange sie noch nicht getrennt sind würde das Kind den Ehenamen bekommen und der mittlerweile "Ex" würde als Vater in der Geb.urkunde stehen solange sie noch nicht geschieden sind und müßte Theoretisch für " sein" Kind zahlen.
Am besten beim JA gleich vor der Geburt klären.
HAtten das in der Fam.

LG Drillingsmama

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Re: hm, gehört das hierher?

Antwort von Maylin+MarvinsMama am 17.04.2009, 22:30 Uhr

Soweit ich informiert bin würde das Kind dann den Nachnamen des "Nochehemann" bekommen weil es ja ein eheliches Kind ist - auch wenn ein anderer der "Erzeuger" ist.
Der "Nochehemann" kann aber in dem Fall auf eine schnell durchgezogene Scheidung bestehen. (Einen ähnlichen Fall schilderte mir mal mein Scheidungsanwalt- in dem die Frau auch vom neuen schwanger war).

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Re: hm, gehört das hierher?

Antwort von antonia am 17.04.2009, 22:44 Uhr

danke für eure antworten, so dachte ich es mir auch und auch im aktuell ist die meinung die gleiche.

viele grüße
antonia

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Re: hm, gehört das hierher?

Antwort von desireekk am 18.04.2009, 0:14 Uhr

Das mit dem Nachnamen gilt aber nur so, wenn überhaupt schon ein Ehename bestimmt wurde.
Sonst muß mit Geburt des Kindes (auch wenn es biologisch nicht seines ist) mit dem Ehemann ein Nachname zm Familiennamen erklärt werden.

Juristisch ist es erst Mal das Kind des Ehegatten, hier kann allerdings juristisch zäh mit Hilfe eines Familienrichters abgeholfen werden.

Viele Grüße

Désirée

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