Geschrieben von 58er am 09.04.2008, 11:29 Uhr |
Hi 58er kann es sein dass es aus best. Gründen ...
ja. aber nach meiner meinung aus unberechtigten gründen. war wohl ein missverständnis. aber die regeln versteht eh meist nur der, der sie macht; wenn man glück hat ;-)
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- Hi 58er kann es sein dass es aus best. Gründen ... - joso1 08.04.08, 22:22
- Re: Hi 58er kann es sein dass es aus best. Gründen ... - 58er 09.04.08, 11:29
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