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Geschrieben von Leena am 26.12.2009, 9:38 Uhr

aber emfut... auch ich als nicht-ALG II-empfängerin zahle nicht alles mit karte!

...ich weiß, bin spät dran für diese Diskussion, aber die beiden Beiträge von Elisabeth und Malwinchen jucken mich irgendwie schon in den Fingern...

Was den Flachbildfernseher betrifft - zum einen ist diese Novellierung der Abgabenordnung 2005 längst nicht so drastisch, wie manche offenbar denken. Die Hürden, da Einsicht ins Konto zu bekommen, sind wirklich hoch, ich habe bis jetzt gerade mal einen solchen Fall mitbekommen in den ganzen Jahren und bei all den Steuerpflichtigen, mit denen ich befasst bin - ist wirklich ein absolut verschwindend geringer Anteil im Bereich von 0,00...1 % ! Und auch in dem Fall wurden nur die Kontostände zu einem bestimmten Datum und die verschiedenen Kontennummern mitgeteilt, außerdem die Zugriffsberechtigten - mehr nicht. Irgendwelche angeschafften Flachbildfernseher hätte man da nicht gesehen...

Zum anderen - für die meisten Finanzbeamten sind Flachbilfernseher "Peanuts", sprich: Wenn man sich nicht gerade ein Super-Luxus-Teil für 70.000 Euro anschafft, ist das für den Bearbeiter in aller, aller Regel absolut uninteressant. Was die Leute mit ihrem Geld machen und wofür sie es ausgeben, ist mir doch wurscht (es sei denn, es geht um Vollstreckungsschuldner), interessant ist doch nur, wo Geld herkommt...

Eingänge auf dem Konto sind dagegen sehr viel eher interessant. Gerade was Ebay betrifft - Ebay ist verpflichtet, ab einer bestimmten Umsatzhöhe pro Jahr Kontrollmitteilungen zu machen, damit geprüft werden kann. Allerdings ist diese Umsatzhöhe schon recht hoch... mit "einige Dinge über Ebay vertickt" kommt man normalerweise nicht in diese Region, da müssen die Erbstück dann schon ein bisschen mehr wert gewesen sein - oder sonst irgendeine Besonderheit vorgelegen haben.

Aber ich denke schon, Elisabeth hat im wesentlichen recht - bei der ARGE fühlt sich der Bürger (nicht per se, aber doch viele) als "Bittsteller", beim Finanzamt treten viele auf wie Graf Koks persönlich und fordern.

Allerdings - im Bereich Vollstreckung geht es für die Bürger i.d.R. nicht mehr um die "einbehaltene Lohnsteuer", sondern oft schon um die Existenz, gerade bei Selbständigen, bei denen dann alle Konten dicht gemacht werden, Gewerbeuntersagung beantragt wird etc. Das ist ein SEHR heikler Bereich, und da eskaliert auch oft sehr viel...

 
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