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Geschrieben von Baby2012Maslinica am 10.01.2013, 13:33 Uhr

Kindergartentauglichkeitsbescheinigung

Mein kleiner kommt im März mit einem Jahr in die Kinderkrippe. Für die Aufnahme in die Kindergrippe braucht er vom Kinderarzt eine Kindergartentauglichkeitsbescheinigung, das er frei von ansteckenden Krankheiten und soweit entwickelt ist das er in die Kinderkrippe gehen kann.

Diese darf max. 5 Tage vor dem 1. Tag alt sein.

Da wir aber zuvor in den Urlaub fahren und die Bescheinigung 9 Tage alt sein wird, frage ich mich ob der "Staat" probleme macht.

Laut Kindergartenleiterin macht es nichts das die Bescheinigung ein paar Tage älter ist.

Was meint ihr?

Steht da ein Datum drauf bis wann diese gültig ist oder nur das ausstellungsdatum?

 
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