Geschrieben von bahamamama1 am 08.03.2014, 11:23 Uhr |
Wer hatte eine PID in Deutschland
Hallo,
eine PID hatte ich nicht, aber ich beschäftige mich mit dem Thema...
Zur Gesetzeslage: Eine Erbkrankheit als solche reicht für eine PID nicht. Es muss sich um eine schwerwiegende Erbkrankheit ("hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit,") handeln. Aus dem Satz 2 des Absatzes geht hervor, dass dies auch gilt wenn " schwerwiegenden Schädigung des Embryos [...], die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird" zu erwarten sind. Das wiederum kann Rückschlüsse auf die Erbkrankheit zulassen - es wird also davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tot- oder Fehlgeburt hoch sein muss.
http://www.buzer.de/gesetz/9928/
Wenn man eine PID vornehmen lässt, sinkt übrigens die Schwangerschaftsrate.
Man kann die PID aber auch in anderen Ländern innerhalb der EU vornehmen lassen, die sehr viel offenere Gesetzgebung auf dem Gebiet haben. Nah dran wäre Belgien. Besonders erprobt soll Spanien sein.
Die 1. FG muss ja nicht zwangsläufig was mit dem Gendefekt zu tun haben, oder? Es entstehen ja leider auch so viele Genfehler spontan... :-(
- Wer hatte eine PID in Deutschland - sabse76 08.03.14, 1:59
- Re: Wer hatte eine PID in Deutschland - Maralinchen 08.03.14, 8:29
- Re: Wer hatte eine PID in Deutschland - bahamamama1 08.03.14, 11:23