Erster Kinderwunsch

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Geschrieben von shinead am 22.05.2012, 9:18 Uhr

brauche dringend hilfe

Wenn Du während der Schwangerschaft arbeitslos wirst, dann wird für das Elterngeld dein letztes Gehalt heran gezogen.
Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn Du zum Beispiel sieben Monate arbeitslos warst, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.

Auch wenn Du ein Berufsverbot erhalten solltest (bei der Pflege ja nicht ausgeschlossen), wirst Du für das Elterngeld "schadlos" gestellt.

 
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