Geschrieben von shinead am 22.05.2012, 9:18 Uhr |
brauche dringend hilfe
Wenn Du während der Schwangerschaft arbeitslos wirst, dann wird für das Elterngeld dein letztes Gehalt heran gezogen.
Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn Du zum Beispiel sieben Monate arbeitslos warst, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.
Auch wenn Du ein Berufsverbot erhalten solltest (bei der Pflege ja nicht ausgeschlossen), wirst Du für das Elterngeld "schadlos" gestellt.
- brauche dringend hilfe - Nele2006 22.05.12, 8:51
- Re: brauche dringend hilfe - shinead 22.05.12, 9:18
- Re: brauche dringend hilfe - Nele2006 22.05.12, 9:29
- Re: brauche dringend hilfe - shinead 22.05.12, 11:00
- Re: brauche dringend hilfe - Nele2006 22.05.12, 9:29
- Re: brauche dringend hilfe - melli26 22.05.12, 10:31
- @melli26 - shinead 22.05.12, 10:57
- Re: @melli26 - melli26 23.05.12, 9:57
- @melli26 - shinead 22.05.12, 10:57
- Re: brauche dringend hilfe - Lachbärchi 22.05.12, 12:54
- Re: brauche dringend hilfe - shinead 22.05.12, 9:18