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von Leena  am 02.06.2014, 20:33 Uhr

@ leena

Na ja, wenn ich einen Vertrag bis 17 h habe und von Anfang an weiß, der Kindergarten schließt pünktlich um 17 h, dann kann (und muss) ich mich entsprechend darauf einstellen.

Warum ich aber, wenn ich z.B. einen 14-h-Vertrag hätte, 10 Minuen früher da sein müsste und so kalkulieren, dass ich unbedingt mit Kind bis 14 h wieder aus der Einrichtung raus sein muss, verschließt sich mir. Dass ich bis spätestens 14 Uhr da sein muss und mein Kind "übernehmen", sollte eh klar sein.

Die Aufsichtspflicht fürs Kind liegt dann doch eh bei mir, und für den Betreuer-Schlüssel ist mein Kind dann doch so oder so "abgeholt" und von der Liste gestrichen, also warum sollte ich dann von mir aus unterschreiben, dass ich (mit "Verspätungszahlung" etc.) spätestens 10 Minuten vor Ende der Betreuungszeit im Kindergarten wäre..?

Ich glaube übrigens nicht, dass die 5-Uhr-Kinder sich benachteiligt fühlen, weil sie Schlag 5 aus der Tür sein müssen - zumal man eh schon "angemeckert" wird, wenn man "erst" Viertel vor 5 zum Abholen dort "aufschlägt". Aber ich schätze, den Kindern ist das hinreichend wurscht! ;-)

(Ach so - mir ist es auch wurscht, weil wir einen 17-h-Platz haben, und dass ich da um 17 h raus bin, ist gar keine Frage. Aber erstmal unterschreibe ich da so gar nichts, was einseitig von mir verlangt wird.)

 
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