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Geschrieben von Janina83 am 23.01.2011, 13:43 Uhr

Ungesichterte Betontreppen auf Krippenaußengelände - Rechte?

Danke schon einmal für die vielen Antworten. Sehr interessant, dass sich für beide Seiten welche aussprechen.
Nur noch kurz, da nachgefragt wurde. Bei meinem Sohn wurde schon wenige Wochen nach der Geburt festgestellt, dass er - warum auch immer - statomotorisch verzögert ist. Als er mit 18 Monaten das Laufen angefangen hat, haben wir uns schon sehr gefreut! Wir lassen ihn auch viel laufen (auch z.B. im Wald) und das klappt inzwischen ziemlich gut. Aber klettern und Treppensteigen halt noch gar nicht. Auch an der Hand ist das eine mehr als wackelige Angelegenheit... Aber ihr habt auf jeden Fall Recht, ich werde jetzt jeden Tag nach der Krippe mit ihm eine zeitlang das Treppensteigen dort üben.
Wenn die Kinder die Treppe zum gemeinsamen Rein- und Rausgehen nutzen würden, wo ja dann die Erzieherinnen genau daneben stehen, fände ich es okay. Was mich stört ist nur, dass sie dort jederzeit ganz alleine spielen dürfen. Keine Erzieherin der Welt kann immer darauf achten, wenn er gerade raufgeht, selbst wenn ich sie noch einmal darauf anspreche.
Klar, es kann überall etwas passieren, aber solche extremen Risiken könnte man doch einschränken. Die Kinder dort sind ab einem Jahr und ein Kind (18 Mon.) kann noch nicht laufen. In den wenigen Tagen, in denen wir bis jetzt da waren, habe ich auch schon ein Kind runterfallen sehen (jedoch nicht von ganz oben).
Der Kindergarten gehört der Uni.

Ich freue mich über weitere Meldungen!

 
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