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Geschrieben von Laraz am 17.02.2011, 9:37 Uhr

Laraz

Hallo

leider keine Ahnung -
aber das müßte eigentlich festgelegt werden, welche Kriterien sie haben.
Geschwisterkind und Berufstätig müßte auf jeden Fall vor anderen unter 3 jährigen haben.

Achja, bei uns in Bayern gibt es nicht mal den Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren - der ist hier ( noch ) nicht rechtswirksam

Hier springen noch 4 Jährige ohne Plätze rum ...... vor allem in eng besiedelten Gebieten.

Bei uns im Kindergarten nehmen sie erst ab 2 Jahren 10 Monaten auf, und nur wenn sie eben keine dringendere Fälle auf Warteliste haben.

Auswahlkriterien sind z.B.
arbeitende Eltern
Alter des Kindes
Vorschulkind
Kinder mit Migrationshintergrund
Kinder mit sozialen Defiziten, Fälle vom Jugendamt ect.
Geschwisterkind

Grüße und viel, viel Glück Laraz

 
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