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Geschrieben von Tine1 am 18.04.2015, 13:05 Uhr

Es ist doch im Grunde ganz einfach

Ein beißender 2-jähriger gehört aber (ohne sonstige probleme) ganz sicher nicht in eine sonderpädagogische tagespflegeeinrichtung. das wäre vielleicht was anderes wenn das kind 5 oder 6 wäre.

ansonsten stimme ich dir völlig zu, dass alle kinder hinreichend geschützt werden müssen. das darf aber nicht auf dem rücken eines kindes ausgetragen werden.

 
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