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Geschrieben von Tomito am 03.06.2015, 8:53 Uhr

Erst seit 1977

durften (Ehe-)Frauen in der BRD alleine über ihre Erwerbstätigkeit bestimmen! Meine Mutter begann 1973 wieder als Krankenschwester zu arbeiten (nur Nachtdienst) - ihr Arbeitsvertrag wurde noch von meinem Vater uterschrieben - ohne Genehmigung des Mannes durfte sie auch noch kein Konto eröffnen! Ehemänner durften auch einfach den Arbeitsvertrag der Faru kündigen, wenn sie meinten, die Mutter komme ihrer Pflicht als hausfrau und Mutter nich wahr.

Meine Geschwister und ich sind alle mit 3 Jahren in den Kiga gekommen, vormittags von 8-12, mittags wurden wir abgeholt und nachmittags nochmal von 14 bis 16 Uhr - das waren die normalen KiGa-Zeiten. Kinderkrippen waren selten und meist für Kinder von Alleinerziehenden gedacht - da hatten alleinerziehende Väter natürlich Vorrang (soweit ich weiß). Meine Tante (früh verwitwet) musste arbeiten und hatte daher ihre zwei Kinder in der Kinderkrippe. Als ein alleinerziehender vater den Platz braucht, wurde ihr der Krippenplatz von einem Kind gekündigt, da Männer ja auf das Geld zur Ernährung der Familie angewiesen waren Die Geschichte hat meine Tante mir erzählt, ich kann mich da nicht mehr selber dran erinnern

 
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