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Geschrieben von Vater1 am 05.10.2011, 17:42 Uhr

Zurück setzen eines Förderkind aus der 2. in die 3.Klasse

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
weiß einer ob bzw. wie es geht ein Kind aus der 3. Klasse in die 2. Klasse zurück zusetzen lassen auch wenn es ein Förderkind ist.
Der Hintergrund ist dieser, mein Sohn ist gerade 8 Jahre alt geworden und hat einen sturen willen was er nicht will das will er nicht es sei denn er muß dann ist er alledings für die Lehrerin zu langsam und würde es nicht so machen wie sie es möchte obwohl das Ergebniss das gleiche ist, nur langsamer. Wir sind allesdings der überzeugung das er mehr könnte als er kann, auch glauben wir das er gar keine Förderung in sachen Lernen braucht sondern das er einfach zu Jung ist, mit 6 Jahren eingeschult. Die Lehrerin meint das er nicht zu Jung wäre und er halt die Förderung in sachen Lernen bräuchte. Auch sagte sie wenn wir ihn zurück setzen lassen würden müsste er nach der 9.Klasse abgehen da er die 10 Jahren Schulpflicht dann hinter sich hätte.
Ich meine aber es musste doch die möglichkeit geben das er danach auch noch die 10. Klasse machen zu könne.
Es wäre Nett wenn mir einer seine Erfahrung darüber mitteilen könnte.
Danke

 
10 Antworten:

Re: Zurück setzen eines Förderkind aus der 2. in die 3.Klasse

Antwort von Schreckschraube am 05.10.2011, 17:59 Uhr

Das mit der Schulpflicht ist Firlefanz! Wenn dein Sohn in der 9. Klasse in der Realschule ist, passiert gar nichts. Sollte er nach Ablauf der Schulpflicht die Hauptschule noch nicht geschafft haben, können die Eltern eine Schulzeitverlängerung beantragen.
So ist es in Hessen.

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Re: Zurück setzen eines Förderkind aus der 2. in die 3.Klasse

Antwort von DFAT2008 am 05.10.2011, 19:01 Uhr

Hi, das ist ein Schrott, wenn ein Kind 2x sitzenblebt wirds doch auch nicht von der Schule geschmissen! Schulpflicht bedeutet das ein Kind 10 Jahre gehen muss, es kann nicht mit 14 sagen so das wars, dann steht die Polizei vor der Tür. Und auch die Eltern können nicht entscheiden, mein Kind heiratet nen reichen Macker und braucht keinen Schulabschluss, sie hört in der 8. auf... Das ist der Hintergrund....

Dani

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Re: Zurück setzen eines Förderkind aus der 2. in die 3.Klasse

Antwort von glückskinder am 05.10.2011, 19:51 Uhr

Er muss nicht nach neun Jahren gehen, er kann aber. Du kannst den Antrag auf freiwillige Wiederholung stellen.

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Re: Zurück setzen eines Förderkind aus der 2. in die 3.Klasse

Antwort von glückskinder am 05.10.2011, 19:52 Uhr

nicht zehn Jahre, sondern nur neun.

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Sorry Kollegen, ihr irrt...!!!

Antwort von Henni am 05.10.2011, 20:33 Uhr

ZUmindest in Ba wü können wir durchaus SChüler, die ihre Pflichtjahre rum haben einfach ausschulen. An der Hauptschule sind das 5 Jahre. wer also schon ein Jahr widerholt hat kann nach klasse 8 rausgeschmissen werden!!!Das tun wir natürlich nur, wenn der Schüler ebntweder bodenlos schlecht ist, so dass er EH den Abschluss nciht packt und widerholen auch cniths nütz ODER wenn sie massiv stören weil sie eh keien Lust haben. dann KÖNNEN wir sie behalten, MÜSSEN aber nciht. Die SChulpflicht erfüllen sie dann im Bvj oder anderen Berufvorbereitenden Maßnahmen

Zur Posterin: die Lehrerin hat in der regel AHNUNG und kann einen gut beraten. wenn sie vom wiederholen abrät dann würde cih es lassen! in der GS hat man idR 6 Jahre Zeit...mehr dann aber nciht...

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Re: Zurück setzen eines Förderkind aus der 2. in die 3.Klasse

Antwort von Vater1 am 05.10.2011, 21:02 Uhr

Danke, für die Antwort mit der Schulpflicht bin dann schon mal ein Stück weiter.
Aber kann mir auch einer sagen wie es mit dem Zurück setzen von 3.nach 2. Klasse ohne das es ein Förderkind ist? Wie gesagt ich glaube er hat mehr darauf, macht aber nur das was er muß und nur so schnell wie er will wenn ihn keiner drängelt.

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Re: Zurück setzen eines Förderkind aus der 2. in die 3.Klasse

Antwort von KatjaJ am 05.10.2011, 21:29 Uhr

Niemand wird die Frage klären können (Wie genau lautet die Frage eigentlich?), wenn das Bundesland nicht bekannt ist. S-H kann es nicht sein, da ist das Prozedere anders, von 3 zurück in 2 geht da schonmal nicht und Förderstatus geht nur nach 3 Jahren Eingangsstufe...

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Nochmal nachgelesen...

Antwort von KatjaJ am 05.10.2011, 21:38 Uhr

Und die Frage besser verstanden ;-)
Ich kann nur für S-H sprechen. Hier wäre dies nicht möglich, aus folgendem Grund: Kinder werden zur Zeit auf sonderpädagogischen Förderbedarf nur dann getestet, wenn sie schon 3 Jahre in der Eingangsstufe waren. Demnach würde eine Rückversetzung von 3 auf 2 nicht gehen, da ja schon "wiederholt" wurde. Wenn aber Förderbedarf festgestellt wurde, kann das Kind ebenfalls nicht wiederholen, da es dann eh nach eigenem Förderplan beschult wird und an der Regelschule integriert wird. Allerdings kann, wenn absehbar ist, dass das Kind einen Hauptschulabschluss erreichen kann, der Förderstatus aberkannt werden. Dies macht natürlich aber erst dann Sinn, wenn eben absehbar ist, dass die HS zu schaffen ist - und das ist in Kl 3 natürlich nicht möglich...

Wenn das Kind den Förderschwerpunkt Lernen hat, muss es ja einen Grund dafür geben, den ich nciht mal eben pauschal in frage stellen würde. An diesem Verfahren sind mehrere Fachkräfte beteiligt, so dass davon auszugehen ist, dass alles ordnungsgemäß gelaufen ist - selbst wenn eine LEhrkraft sich geirrt haben könnte, mehrere werden es wohl nicht. Außerdem geschieht dies alles zum Wohl und zur besseren Förderung des Kindes!

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Das ist in Hessen ebenfalls so wie Henni es beschreibt o.t.

Antwort von DianaK am 06.10.2011, 15:10 Uhr

ot

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Re: Nochmal nachgelesen...

Antwort von Vater1 am 06.10.2011, 21:42 Uhr

Das ist soweit richtig aber er ist nur auf der grundlage ein Förderkind weil er zu langsam ist, lässt sich schnell ablengen ansonsten ist das Ergebniss das gleiche wie die Regelschüler.
Wo steht geschrieben das in der Schule alles schnell gehen müß?
Ich kann das nicht nachvollziehen
PS: Beruftätige die schon 20 Jahre und länger Arbeiten und keine Leuchte in der Schule waren und diese verhältnisse von Heute damals schon gehabt hätten, wären die in ihren jetzigen Beruf überhaupt hingekommen?
Ich glaube nicht.

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