Grundschule

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Geschrieben von like am 20.10.2010, 20:03 Uhr

Übergang in BW

das ganze Verfahren müsste dir am 1. Elternabend erklärt worden sein. Du findest auch im Netz eingies dazu.Hier mal rauskopiert, was der Studienkreis dazu schreibt :

Zu Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 4 spricht die Grundschule eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule aus. Bei dieser Empfehlung spielen nicht nur die Noten eine Rolle. Das Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes, die Art und Ausprägung seiner gesamten schulischen Leistungen sowie seine bisherige Entwicklung sollen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der jeweiligen Schulart standhält. Um im Bundesland Baden-Württemberg eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, muss der Notenschnitt aus Deutsch und Mathematik im Halbjahreszeugnis 2,5 oder besser sein, für die Realschule braucht das Kind einen Durchschnitt von 3,0.
Sind Sie mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden, können Sie Ihr Kind an einem besonderen Beratungsverfahren teilnehmen lassen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse spricht die Klassenkonferenz zusammen mit der Beratungslehrkraft eine gemeinsame Bildungsempfehlung aus. Entspricht auch diese gemeinsame Bildungsempfehlung nicht den Vorstellungen der Eltern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen zu lassen.

Diese Prüfung findet landeseinheitlich statt und wird vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vorgegeben.

 
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