Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von dani_j_j am 08.10.2008, 22:16 Uhr

steuer....

hab mal gegoogelt zum Thema, vielleicht trifft bei euch ja was zu:

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
Der Fiskus erkennt den Anteil des Schulgelds, der nicht als Sonderausgaben abziehbar ist (70 Prozent), in bestimmten Fällen als außergewöhnliche Belastungen an.
Voraussetzung: Ein Kind wird wegen Krankheit oder Behinderung in einer Privatschule untergebracht und dort gezielt gefördert oder geheilt. Als Krankheit gelten auch Legasthenie oder eine Sprachstörung. Der Steuerpflichtige muss allerdings durch Bescheinigung der Landeskultusbehörde oder des Schulamts nachweisen, dass eine geeignete öffentliche Schule nicht in zumutbarer Weise erreichbar ist.

Besucht ein Kind eine private Bildungseinrichtung, können Eltern 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben steuerlich geltend machen“, sagt Joachim Bernhart, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Hilo e.V. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungs- oder Ersatzschule handeln.

Betreuungsleistungen der Schule fallen nicht unter die Regelung des Schulgeldabzuges, können bei gesonderter Abrechnung aber unter Umständen daneben als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.