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von Jule9B  am 06.02.2014, 19:44 Uhr

Schulveranstaltungspflicht?

Das ist dann tatsächlich Pflicht - nämlich Schulpflicht. Insbesondere auch deshalb, weil für den Tag ein anderer regulärer Schultag in der Woche freigegeben wird.

Allerdings sollte man ansprechen, dass der Termin kurzfristig geändert wurde, das war nicht sehr geschickt! Solche Pflichttermine sollten langfristig mitgeteilt werden, damit man sich drauf einstellen und den Termin frei halten kann.

Was genau vermittelt man seinem Kind, wenn man die Lehrer anlügt und behauptet, das Kind sei krank gewesen? Dann schreibt man die Lüge auf ein Blatt Papier und gibt die dem Kind mit, damit es sie dem Lehrer übergibt..... also das macht mir irgendwie Bauchweh.

Jule

 
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