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Geschrieben von verena1980 am 09.06.2009, 15:24 Uhr

Schulbetreuung in NRW - wer kennt sich da rechtlich aus????

Hallo zusammen,

meine Tochter wird nach dem Sommer Erstklässlerin. Aufgrund meiner Berufstätigkeit MUSSTE ich sie in der Schulbetreuung anmelden. Träger ist die Caritas. Da leider keine Betreuung bis 13 Uhr an der Schule stattfindet, MUSSTE ich sie zur OGS (d. h. mit Betreuungsmöglichkeit bis 16 Uhr) incl. Mittagessen anmelden.
Vorab hatte ich mich schon telefonisch erkundigt, und die Info erhalten, dass ich meine Tochter jedoch (bis 16 Uhr) abholen kann, wann ICH will.
Nun war ich heute in der Schule zum (Einzel-)Gespräch mit der Lehrerin und danach mit der Dame, welche die Schulbetreuung leitet.
Aussage letzter war: VOR 15 Uhr darf ich meine Tochter NUR in begründeten Fällen (z. B. Arztbesuch o. ä.) abholen. Weitere Ausnahmefälle müssten mit dem Träger geklärt werden.
Nun möchte ich aber meine Tochter JEDEN Tag spätestens um EIN Uhr abholen. Hat jemand von Euch Ahnung, wer rechtlich gesehen Recht hat? Darf die Schulbetreuung mir das verbieten und ggfs. den Betreuungsplatz kündigen (das hat die Dame erzählt)? M. E. nicht, dies stand auch nicht im Vertrag. Dort stand nur, Betreuungsmöglichkeit bis 16 UHR!!

Verena

 
17 Antworten:

Re: Schulbetreuung in NRW - wer kennt sich da rechtlich aus????

Antwort von Pemmaus am 09.06.2009, 15:30 Uhr

Bei uns ist es so, dass der Hort zu bestimmten Zeiten entlässt. Ich glaube einmal 13:30 Uhr und dann ab 15:00 Uhr jederzeit. Ist auch sinnvoll, denn dazwischen ist HA-Zeit und da möchte man Störungen vermeiden.

LG
Pem

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Wie lange betreut denn die Schule???

Antwort von Pemmaus am 09.06.2009, 15:32 Uhr

Ist es denn nicht in der Schule generell so, dass diese bis 13:00 Uhr betreuen MUSS? Ist jedenfalls an unseren Grundschulen so.

LG
Pem

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Re: Wie lange betreut denn die Schule???

Antwort von verena1980 am 09.06.2009, 15:50 Uhr

Die Schule ansich betreut nur bis Ende der vierten Stunde, d. h. bis halb zwölf. Das hilft mir aber nicht weiter, da ich frühestens um halb zwölf Feierabend machen könnte. Dazu kommt Fahrzeit etc.
Also benötige ich auch über halb zwölf hinaus eine Betreuung (jedoch nicht bis um 16 Uhr)

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Re: Schulbetreuung in NRW - wer kennt sich da rechtlich aus????

Antwort von verena1980 am 09.06.2009, 15:52 Uhr

Klar sind bestimmte Zeiten sinnvoll. Aber ein AbholVERBOT vor 15 Uhr ist unsinnig. Jede volle Stunde, oder wie Zeiten wie bei dir, sind ja akzeptabel.
Habe schon gegoogelt, aber leider finde ich nichts richtiges :-((((

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Was steht denn im Vertrag?

Antwort von Renesmee am 09.06.2009, 16:28 Uhr

Bei uns nämlich ähnliche Situation,bisher durfte abgeholt werden,wie man wollte.
Ab dem neuen Schuljahr,und das steht auch im Vertrag,ist man verpflichtet,die Kinder an 4 Tagen bis 15.30 Uhr in der Betreuung zu lassen.
Ausnahmen wie Verein,Besuch oder so dürfen sein,aber nur an 2 Tagen pro Woche.
Für uns leider gar nicht möglich,meine Tochter trainiert spätestens ab 01/10 im Leistungssportbereich,und das bis auf einen Wochentag täglich!So ab und an hätte ich sie aber dann doch gern mal zuhause ;-),und ich hab heute nachgefragt.
Wir sollen nun ihre Trainingszeiten mit einer Bescheinigung der Vereinsleitung nachweisen,und dann können wir nach wie vor nach Bedarf abholen.

Die Zeiten haben aber was mit der Förderung der Betreuung durch Landesmittel zu tun...der Rubel rollt nämlich nur dann,wenn die Betreuung erst nach 15.30 Uhr endet :-)

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Bei uns dürfen die Kinder auch nur um 15.00 und von 16-16.30h geholt werden

Antwort von leaelk am 09.06.2009, 18:59 Uhr

Das steht so auch in den Verträgen und ist in der städtischen? Vereinbarung zur OGS auch verbindlich so geregelt.
Wir wohnen auch in NRW.
LG Kerstin

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Aus Sicht der OGS ist das schon verständlich mit den festen Abholzeiten,

Antwort von fille am 09.06.2009, 20:27 Uhr

bei uns zumindest passiert eine Menge für/mit den Kindern. Wenn da dauernd ein Kind ruasgeholt wird, ist das schon sehr störend für alle.
Und letztlich "blockierst" Du auch einen Platz, welches ein anderes Kind vielleicht bis 16Uhr braucht?
Wenn Du gar nicht diese lange Betreuungszeit brauchst, dann gibt es vielleicht andere Alternativen, um diese Zeit zu überbrücken?
Bei uns sind diese OGS-Plätze sehr begehrt. Wir haben bis jetzt auch keine festen Abholzeiten, aber die meisten Kinder bleiben bis zum Schluss, einfach weil es auch wirklich toll ist.

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Re: Bei uns dürfen die Kinder auch nur um 15.00 und von 16-16.30h geholt werden

Antwort von verena1980 am 09.06.2009, 21:13 Uhr

Also, in dem Betreuungsvertrag, den wir unterschrieben haben, steht nichts von einer Mindestverbleibezeit in der OGS. Gibt es so was bei Euch?

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Re: Aus Sicht der OGS ist das schon verständlich mit den festen Abholzeiten,

Antwort von verena1980 am 09.06.2009, 21:17 Uhr

Einen Platz blockieren wir an sich nicht, denn Töchterchen geht auf die kleinste Grundschule hier in der Großstadt, welche pro Jahrgangsstufe nur eine Klasse hat und die OGS-Plätze sind nicht ausgebucht.
Aufgrund der Tatsache, dass auch nicht alle Plätze (maximal 25) belegt sind, und die Schule ansich klein ist (z. B. auch keine Turnhalle hat) bietet die OGS nur an 2 Tagen AGs an, so dass es wohl in den letzten Monaten auch einen Aufschrei der bisherigen Grundschuleltern gegeben hat, da die OGS fast nur eine sog. Verwahrstation ist/war. Dass sich daran etwas ändert, glaube ich nicht.

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Re: Aus Sicht der OGS ist das schon verständlich mit den festen Abholzeiten,

Antwort von fille am 09.06.2009, 21:27 Uhr

Na gut, das hört sich anders an.
Ich kenne es von uns, dass es wirklich eine engagierte Betreuung ist, nicht nur Verwahrung, wie du das beschreibst. Obwohl es 120 Plätze gibt, gibt es dennoch eine Warteliste und es bekommen jedes Jahr Kinder keinen Platz, ist schon seit Jahren hier so.
Wir haben hier eine 2-3zügige Grundschule.
in der OGS gibt es jeden Tag mehrere AG, außerdem einen tollen Schulhof, der natürlich auch genutzt wird.
Da hoffe ich für Dich, dass du das für euch gut lösen könnt, vielleicht ja mit dem Argument, wie viel oder wenig dort passiert?

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Ich brauche die OGS nur als "Notfallplan" und so handhabe ich es

Antwort von Sonnenkind9876 am 09.06.2009, 22:00 Uhr

Meine Tochter geht in die dritte Klasse.
Ab dem ersten Schultag haben wir die OGS als Notfallplan eingebaut.
Ich kann nicht verlässlich Feierabend machen, aber arbeite auch nicht den ganzen Tag. Mal schaffe ich es um 11.30, mal erst um 14.00 Uhr.

Wir haben in der OGS immer einen festen Tag gebucht, an dem siie auch ÜBERMITTAG blieb, alles andere flexibel.

Ganz spontan blieb sie dann auch mal oder gegen den Plan blieb sie gerade an unserem einen festen Tag auch nicht.

Abholen kann ich sie immer, wann es mir passt.
Einzig von 11.45 bis 12.00 Uhr machen die einen Stuhlkreis und da finde ich es unpassend, sie da raus zu holen.
Ebenso ein no-go ist für mich, wenn sie schon in der Hausaufgabenbetreuung ist. Dann muss ich eben warten.

Im Grunde brauchen wir diese OGS nicht wirklich, aber es ist immer mein Rettungsanker, wenn ich nicht pünktlich aus dem Büro komme.
Meine Tochter müsste sonst einen Schlüssel haben und alleine nach Hause gehen. Das würde ich ihr zwar zutrauen, aber sie möchte es nicht.

Sie kommt jetzt in die vierte und möchte auch in dem Schuljahr die OGS dazu haben.

Nicht das jemand die Illusion hat, der Spass wäre umsonst. Wir zahlen über 100 Euro im Monat dafür. Aber so habe ich immer die Gewissheit, sie ist gut aufgehoben, wenn ich noch im Meeting stecke oder sonst gerade verhindert bin.

Mir ist natürlich bewusst, dass wir extreme Freiheiten haben, die es unmöglich machen eine OGS zu leiten, wenn alle Kinder so geholt und gebracht würden *g*.

Wir hätten auch keinen Anspruch, wenn Kinder mangels Plätze abgewiesen werden müssten. Das wäre ja auch unfair.

Versuch mit der OGS Leitung zu sprechen und einigt Euch auf einen Weg, der für beide akzeptabel ist.

VG
S

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@Sonnenkind und alle anderen

Antwort von verena1980 am 09.06.2009, 22:21 Uhr

Hallo Sonnenkind,

so wie Du das beschreibst wäre das auch für mich optimal. OGS ist für mich ein Notfallprogramm. Von vier zusammenhängenden Wochen kann bereits mein Mann unsere Tochter von der Schule - ohne Betreuung - abholen, da er Schichtarbeiter ist, d. h. in diesen beiden Wochen benötigen wir gar keine Betreuung. In den folgenden zwei Wochen müsste ich um Punkt 11:30 Uhr Feierabend machen (früher darf ich das leider nicht), mein Auto direkt neben der Arbeit geparkt haben (leider nur selten der Fall wg. Parkplatzmangel) und sofort nach Hause fahren. Wenn Töchterchen dann nach der vierten Stunde zu Fuss nach Hause gehen würde, kämen wir ca. gleichzeitig an. ABER: zum einen möchte ich sie nicht schon bereits am Anfang alleine laufen lassen (schwieriger und gefährlicher Weg), zum anderen kann ich Punkt 11.30 Uhr nicht immer von der Arbeit abhauen usw...... Um zwölf Uhr könnte ich aber immer vor Ort an der Schule sein. Da ich nicht möchte, dass meine Tochter Schlüsselkind wird, musste ich also OGS buchen :-((((( Um das Geld (auch über 100 Euro) hierfür rege ich mich (lieber) nicht auf, schließlich wollte bzw. will ich ja auch arbeiten und verdiene dementsprechend.
Nur habe ich den Anspruch, dass die gesamte Familie (soweit vorhanden; ggfs. ohne meinen Mann, wenn dieser auf der Arbeit ist) mittags zusammen isst und meine Tochter danach die Hausaufgaben in Ruhe (und nicht im Beisein von ca. 20 anderen Kindern) erledigt und ich diese ggfs. korrigieren kann. Dass kann doch nicht an der OGS scheitern, oder?

Mal eine andere Frage: Warum heißt die OGS denn OFFENE Ganztagsgrundschule? Was ist denn daran offen? Kann mir das mal einer erklären?

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Re: @OGS heißt,......

Antwort von Julie am 09.06.2009, 22:50 Uhr

..... dass der Besuch der Ganztagsbetreuung nicht für alle Kinder, die diese Schule besuchen, verpflichtend ist, sondern einzelne Kinder freiwillig dazu angemeldet werden.
Im Gegensatz dazu gibt es den "gebundenen Ganztag", dann müssen alle Kinder der Schule den ganzen Tag bleiben (oder zumindest die Kinder, für deren Jahrgänge der gebundene Ganztag eingeführt wurde).

Die Bezeichnung "Offene Ganztagsschule" klingt aber ein bisschen irritierend, das gebe ich zu.....
Gruß, Julie

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Re: Schulbetreuung in NRW - wer kennt sich da rechtlich aus????

Antwort von frotteemonster am 10.06.2009, 8:35 Uhr

Hallo!

Ich kenn das auch, dass gewünscht wird von Seiten der OGS, dass die Kinder nicht zwischendurch geholt werden. Im Ganzen kann ich das auch nachvollziehen. Erst ist das gemeinsame Mittagessen, dann gibt es eine gemeinsame Hausaufgabenzeit und danach die Angebote.
Je nach Konzept ist es ja auch gewünscht und schön, dass die Gruppe etwas gemeinsam macht und sich auch als Gruppe findet und versteht und das ist schwierig, wenn es keine gemeinsamen Kernzeiten gibt.

Mein Erstklässler hat darüber hinaus drei mal die Woche bis 12:45 Unterricht. Wenn ich ihn z.B. um 13:00 abgeholt würde, dann würde ich mitten ins Mittagessen platzen.
Mein Drittklässler hat drei mal die Woche bis 13:30 Unterricht - da verschiebt sich das auch alles nach hinten und wenn er um 15:00 nach Hause geht, dann hat er noch gar nicht so lange Zeit zum Spielen gehabt.
Manchen Kindern ist das auch noch zu früh, da sie lieber noch mit ihren Freunden spielen wollen...

Ich würde auf jeden Fall den Kontakt mit den Betreuern suchen und darüber sprechen. Auch wenn bei uns das Abholen vor 15:00 nicht gewünscht ist, so gibt es immer Ausnahmen und Sonderregelungen.

Was ich mich noch frage: Soll deine Tochter gar nicht zu Mittag essen in der OGS? Keine Hausaufgaben dort machen und auch nicht am Freizeitprogramm teilnehmen? Willst du nur Betreuung? Wenn du sie eigentlich gar nicht in dem "OGS-Programm" drin haben willst, dann würde ich auch noch mal überlegen, ob es nicht eine andere Betreuungsform für euch gibt.
Bei meiner Freundin ist das z.B. auch so, dass sie nur Betreuung bis 13:00 / 13:30 braucht und die OGS nicht möchte - sie hat für ihre Tochter eine Tagesmutter gefunden, die sie nach Schulschluss bis zu ihrem Arbeitsende betreut. Für diese Familie eine besssere Lösung als die OGS.

Ansonsten nachfragen und im persönlichen Gespräch klären!

Viele Grüße von
Katrin

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Re: Schulbetreuung in NRW - wer kennt sich da rechtlich aus????

Antwort von RenateK am 10.06.2009, 8:46 Uhr

Hallo,
bei uns geht die OGS bsi 16:30 und ist als Elternini organisiert. Wir haben Abholzeiten um 15:00 und dann wieder ab 16:00. Alles andere stört doch völlig den Gruppenprozess. Ich glabue ehrlich gesagt auch nicht, dass Deine Tochter auf Dauer überhaupt um 13 Uhr abgeholt werden will, da hat sie doch gar nichts von den Angeobten der OGS.
Gruß, Renate

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Offene Ganztagsschule - heißt so, ist aber nicht unbedingt offen.....

Antwort von knödelchen00 am 10.06.2009, 17:23 Uhr

.... das war bei uns auch so:

Kinder durften auf keinen Fall vor 15.30 Uhr abgeholt werden.
Aus dem guten Grund, das der Träger prüfen darf, ob das denn auch nachmittags genutzt wird......... werden nun 10 von 20 Kindern eher abgeholt, besteht die "Gefahr", das die OGS gleich wieder geschlossen werden kann.......

Ich habe meine Kinder nicht dort gelassen, lasse mir ungern Vorschriften machen wie, wann und wo sich meine Lieben aufzuhalten haben.
Das artet zu jedem Kindergeburtstag in einen K(r)ampf aus, ist ja wie im Knast!

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Re: Schulbetreuung in NRW - wer kennt sich da rechtlich aus????

Antwort von wildbande am 11.06.2009, 15:50 Uhr

Hallo,
unsere OGS ist in einem Verband und da ist es genau wie von Dir beschrieben. Genau das ist der Grund, warum meine Kinder jetzt wieder abgemeldet sind. Völlig unflexibel das ganze und vor allem: vor Ablauf des Schuljahres kann bei uns nur wg. Umzug oder "psyschologisches Gutachten" (Kinder haben dann gleich einen wunderbaren Stempel der durch das Lehrerkollegium geistert) gekündigt werden. Aktuell bedeutet das für mich: frisch im Erziehungsurlaub muß ich trotzdem zwei teure Plätze bezahlen obwohl zwei andere Mütter händeringend einen Platz brauchen . Tausch wegen Vertrag nicht möglich.... Nie wieder OGS, das schwöre ich.
Liebe Grüße von ela

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